Was ist denn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und welche epidemische Kennzahlen werden für die Feststellung herangezogen?
Sehr geehrte Frau Reichinnek,
das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte wie körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Berufsfreiheit (Art. 12 GG), um Epidemien zu bekämpfen. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
(Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein:
Bitte erklären Sie uns die Kennzahlen für eine epidemische Lage von nationaler Tragweite.
Oder gibt es keine epidemischen Kennzahlen?
Herzliche Grüße
J. S.
Lieber Jürgen S.,
die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nach dem Infektionsschutzgesetz wird nicht anhand fest definierter Grenzwerte automatisch festgestellt, sondern durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages. Grundlage ist eine Gesamtbewertung der öffentlichen Gesundheitslage.
Dabei werden wissenschaftliche Daten herangezogen, insbesondere zur Verbreitungsgeschwindigkeit einer Krankheit, zur Belastung des Gesundheitssystems und zur Schwere der Krankheitsverläufe. Wichtige Einschätzungen liefert das Robert Koch-Institut, dessen aktuelle Lageberichte und Daten öffentlich abrufbar sind unter: https://www.rki.de
Aus meiner Sicht ist entscheidend, dass solche weitreichenden Entscheidungen transparent, wissenschaftlich begründet und verhältnismäßig getroffen werden. Gerade weil damit Grundrechtseingriffe verbunden sein können, braucht es eine klare parlamentarische Kontrolle und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen. In Krisensituationen müssen Entscheidungen aber immer auf Basis der vorliegenden Informationen gefällt werden.
Herzliche Grüße
Heidi Reichinnek
