Frage an Heike Brehmer bezüglich Jugend

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Heike Brehmer
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Frage von Helga S. •

Frage an Heike Brehmer von Helga S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Fau Bremer!

Warum wird das staatliche Kindergeld bei der Berechnung von HartzIV mit angerechnet?Mir ist aufgefallen, dass somit selbst bei einer Kindergelderhöhung, welche gerade sozial schwache Kinder unterstützen soll,diese nichts davon haben und dabei am Ende nur Kinder von besser gestellten tatsächlich in den Genuß davon kommen.Ich selbst bin durch Krankheit in dieser Situation. Ich bemühe mich mit allen Mitteln in Lohn und Brot zu kommen.Ist mir bei dieser Sache etwa etwas entgangen was ich nicht beachtet habe, oder hat man das bei der Entscheidung nicht bedacht?

freundlichen Gruß H.Schwendler

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Sehr geehrte Frau Schwendler,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.12.2009
Die von Ihnen angesprochene Kindergelderhöhung ist Teil des kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Das Kernanliegen dieses Artikelgesetzes war im Hinblick auf die Wirtschafts- und Finanzkrise schnell weitere Entlastungen vor allem für den Mittelstand und Familien zu bewirken. Für Familien mit Kindern soll zudem eine steuerliche Entlastung in einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) im Laufe der Legislaturperiode umgesetzt werden. Daneben sind weitere Veränderungen bei der Ausbildungsförderung (Zukunftskonto, Veränderungen beim Bafög, Bildungsdarlehen, Stipendien, Schulgeld) sowie bei der Kinderbetreuung (u.a. Vernetzung mit von familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern) geplant. Zudem soll ab 2013 ein Betreuungsgeld von 150 EUR als Bundesleistung für Kinder unter drei Jahren eingeführt werden. Sie sehen, dass die Förderung von Familien und Kindern ein politisches Kernprojekt dieser Bundesregierung ist.

Trotzdem muß ich Ihnen recht geben. Das Kindergeld wird auf die derzeit geltenden Hartz IV - Sätze angerechnet. Dies ist denen seit dem 1.1.2005 geltenden gesetzlichen Regelungen im SGB II (Hartz IV) geschuldet. Die Leistungen nach dem SGB II stellen ein steuerlich finanziertes Mindesteinkommen mit abgestuften Regelsätzen für Kinder und Erwachsene dar. Entscheidend ist dabei das Gesamteinkommen der Familie. Der Staat ist verpflichtet, einen am Existenzminimum orientierten Bedarf zu ermitteln und dessen Deckung (Gesamteinkommen) zu gewährleisten.

Ich bin davon überzeugt, dass die derzeit geltenden Regelsätze einer Revision unterworfen werden sollten. In der Diskussion dazu wird die Forderung nach eigenen Hartz-IV-Sätzen für Kinder immer lauter. Ich unterstütze diese Forderungen ausdrücklich. Neben diesen politischen Bemühungen wird es wahrscheinlich noch im Januar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Angemessenheit der derzeit geltenden Regelung geben.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Brehmer MdB

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