Wird die CDU/CSU Bundestagsfraktion das Selbstbestimmungsgesetz in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lassen?

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Heike Brehmer
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Frage von Rüdiger K. •

Wird die CDU/CSU Bundestagsfraktion das Selbstbestimmungsgesetz in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lassen?

Sehr geehrte Frau Brehmer,
kürzlich wurde das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Bundestag beschlossen. Wird die CDU/CSU Bundestagsfraktion dieses Gesetz in einem Normenkontrollverfahren vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen?

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Sehr geehrter Herr K.,

in Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass seitens unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Normenkontrollverfahren gegen das so genannte „Selbstbestimmungsgesetz“ angestrebt wird.

Dennoch betrachten wir das beschlossene Gesetz äußerst kritisch und lehnen dieses entschieden ab. Ich habe bei der Abstimmung am 12. April 2024 gegen den Gesetzentwurf der Ampel gestimmt und erläutere Ihnen gern meine Beweggründe dazu.

Statt auf die vielfältigen Bedenken und Sorgen aller Seiten einzugehen, hat die Ampel von Beginn an eine einseitige und unausgewogene Lösung verfolgt, die erheblichen gesellschaftlichen Sprengstoff birgt. Die Ampel versteht Geschlecht als etwas jenseits jeder biologischen Fundierung. Dieses Verständnis teilen wir ausdrücklich nicht.

Dass Kinder und Jugendliche zukünftig ohne qualifizierte Beratung ihr rechtliches Geschlecht wechseln können, verstößt gegen alle Prinzipien eines angemessenen Kinder- und Jugendschutzes. Statt wenigstens ein Mindestmaß dieses Schutzes zu gewährleisten, werden Familien in schwierigen Situationen ohne verpflichtende und qualifizierte Beratung sich selbst überlassen. Durch den Wegfall der Übermittlungsverpflichtung an die Sicherheitsbehörden wird dem Missbrauch der gesetzlichen Regelungen zur Identitätstäuschung Tür und Tor geöffnet. So wird es künftig auch Straftätern möglich sein, mit neu ausgestellten Pässen unkompliziert auszureisen.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir zwar grundsätzlich offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens bzw. des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten. Die Beschlüsse der Ampelkoalition gehen in ihrem extremen und pauschalen Ansatz jedoch zu weit. Sie entwerten die Beweiskraft öffentlicher Register und haben keine Lösungen für die bereits vorprogrammierten Auswirkungen in anderen Bereichen. Für die Ampel war kurzfristiger Koalitionsfrieden offenbar wichtiger als Rechtssicherheit und Kinder- und Jugendschutz. 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Brehmer, MdB 

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