Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen und braucht der Senat vor einem Zuschlag die Zustimmung der Bürgerschaft?

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Frage von Michael U. •

Muss ein neuer Investor für den Elbtower eine Vorvermietungsquote (Ankermieter) und eine gesicherte Finanzierung nachweisen und braucht der Senat vor einem Zuschlag die Zustimmung der Bürgerschaft?

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Sehr geehrter Herr U.,

aus meiner Sicht muss die Bürgerschaft einem Wechsel auf der Eigentümer*inseite zustimmen. Der Hamburger Senat hat durchbkicken lassen, dass er das nicht für erforderlich hält. 

Auch im Grundstückskaufvertrag gibt es zu einem Wechsel verschiedene Regelungen. Der Hamburger Senat ist jedoch der Meinung, dass das Insolvenzrecht über dem Kaufvertrag stehe. Ob der Insolvenzverwalter bei seiner Entscheidung die Vorvermietungsquote und den Finanzierungsnachweis fordern wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Auch nicht, ob der Senat darauf bestehen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann

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