Frage an Heiko Hecht bezüglich Wirtschaft

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Heiko Hecht
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Frage von Manfred B. •

Frage an Heiko Hecht von Manfred B. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Hecht,

die Antwort auf die Frage von Hubert Kahl wirft bei mir folgende Frage auf:
Warum ist es Ihnen so wichtig, dass direkte Volksbeteiligung wenig Geld kosten darf?
MfG, Manfred Bensel

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CDU

Sehr geehrter Herr Bensel,

nicht nur die Kostenoptimierung ist Bestandteil der novellierung desVolksabstimmungsgesetzes. Die zeitliche Abkopplung der Volksentscheide von Allgemeinen Wahlen verstärkt die Gewichtung der Volksentscheide. Bisher sah das Volksabstimmungsgesetz einen "zeitlichen Trichter" vor, so das Volksentscheide, die drei Monate bzw. bis zu einem Monat nach einer allgemeinen Wahl stattfinden würden, ebenfalls am Wahltag durchgeführt werden. Aufgrund der Vielzahl von Volksinitiativen soll nun eine Gleichbehandlung sämtlicher Initiativen erfolgen. Die Einführung eines solchen Kopplungsverbots würde beide demokratischen Elemente, die Neubildung des Parlaments und den Volksentscheid, stärker zur Geltung bringen.
Theoretisch hätte es z.B. am Tag der Europawahl in diesem Jahr zu drei weiteren Entscheiden kommen können (Kita, Wahlrecht und LBK), wodurch jede Initiative und die allgemeinen Wahlen an Bedeutung verloren hätten. Durch das neue Wahlrecht werden die ehrenamtlichen Helfer bis zu mehreren Tagen damit beschäftigt sein, Stimmhefte auszuzählen, so dass eine wieter Belastung durch die Bearbeitung von Volksentscheiden nicht mehr zumutbar ist. Außerdem soll die Briefwahl effezienter gestalltet werden. Die Abstimmungsunterlagen könnten zusammen mit der ohnehin erforderlichen amtlichen Information über den Gegenstand des Volksentscheides allen Abstimmungsberechtigten zugesand werden. Diese erhielten die Möglichkeit der Inanspruchnahme der portofreien Breifabstimmung. Damit würde das Antragsverfahren zur Briefabstimmung entfallen. Dieses vorgeschlagene Verfahren hat sich bei der Durchführung des Bürgerentscheides auf Bezirksebene bewährt.

Zusammenfassend läßt sich feststellen:

- Die Volksgesetzgebung wird weder faktisch abgeschaft noch erschwert.
- Es bleibt bei einer Dreistufigkeit (Initiativen/Begehren/Entscheid).
- Die Stimmungsberechtigten erhalten zusätzliche Informationen über die Kosten, die mit ihrer Entscheidung verbunden sind.
- Datenschutzrechtliche Belangen wird verstärkt Rechnung getragen.
- Keine Einschränkung bei der Volksgesetzgebung.

Ich hoffe ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüssen

Heiko Hecht