Frage an Heiko Strohmann von Sebastian K. bezüglich Medien
Sehr geehrter Herr Strohmann,
da sie Medienpolitischer-Sprecher der CDU-Fraktion sind, habe ich folgende Fragen an sie:
1) Wie beurteilen sie die Pläne von Teilen der Bundesregierung und verschiedenen Landesregierungen die Vorratsdatenspeicherung direkt oder indirekt einzuführen?
2) Welche Möglichkeiten sehen sie als Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft entsprechende Pläne auf Bundesebene von Bremen und weiteren Bundesländern verhindern zu lassen?
3) Was für ein Verständnis vom das Thema "Vorratsdatenspeicherung" herrscht, ihrer Meinung nach, unter den Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft?
1. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se als unzulässig erachtet. Die Vorratsdatenspeicherung ist aus meiner Sicht ein nützliches Instrumentarium, um schwerwiegende Straftaten aufzuklären. Ich stehe für einen sensiblen Umgang mit Daten. Nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses darf auf solche Daten zurückgegriffen werden. Eine Beschränkung auf die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung gemacht hat, ist aus meiner Sicht unerlässlich.
2.erledigt durch Beantwortung Frage 1
3. da Sie mich persönlich angesprochen haben, möchte ich Ihnen auch meine persönliche Einschätzung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Strohmann MdBB