Frage an Heinrich Garg bezüglich Wirtschaft

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Heinrich Garg
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Frage von Christoph B. •

Frage an Heinrich Garg von Christoph B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Garg,

die FDP stellt den Bundeswirtschaftsminister. Sie beansprucht eine "Wirtschaftspartei" zu sein.
Schleswig-Holstein ist eines der Länder die von Erneuerbaren Energien und auch von Photovoltaik profitieren entgegen den alten Kohle/Atomstrukturen.

Da Sie für den Landtag kandidieren, wäre es nicht an der zeit die Interessen Schleswig-Holsteins zu vertreten und Ihrem Ministerkollegen etwas schärfer auf die Finger sehen: D.h. zumindest im Bundesrat gegen die Abschaffung des gerade aufblühenden Wirtschaftszweiges Erneuerbare Energien zu stimmen?

MfG

C. Baare

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FDP

Sehr geehrter Herr Baare,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die FDP Schleswig-Holstein hat bei der Energiegewinnung aus Atom bzw. Kohle eine andere Auffassung vertreten. Wir haben bereits im Jahr 2006 beschlossen, an dem Atomkonsens festzuhalten. In Schleswig-Holstein lehnt die FDP den Zubau weiterer Kohlekraftwerke neben den bislang in Brunsbüttel in Planung befindlichen Kraftwerksblöcken ab.

In den letzten Jahren ist es zu einem verstärkten Ausbau von Photovoltaik-Anlagen gekommen. Vor allem im letzten Jahr hat der Zubau an neuen Anlagen die relevante 7.500-Megawatt-Grenze deutlich überschritten. Ab dieser Grenze sah das alte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Kürzung der Vergütung um 24 Prozent vor. Wäre es bei dieser Regelung geblieben, wäre die Solarbranche auf lange Sicht betrachtet nicht überlebensfähig.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält zudem jetzt weitreichende Verbesserungen. Der Vertrauensschutz für Investitionen, insbesondere für den Mittelstand, wurde verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhielten die bisherige Vergütung, wenn sie vor dem 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden würden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen werde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.

Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden ebenso wie der Eigenverbrauch bei Freiflächenanlagen gestrichen. Im Außenbereich des ländlichen Raumes werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bilden einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heiner Garg

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