Frage an Heinz Riesenhuber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Heinz Riesenhuber
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Frage von Thomas L. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Riesenhuber!

Ich schreibe auch im Namen einiger Ausbildungs- und Schulkameraden.

Ich werde Ende des Jahres 2011 18 Jahre und habe ein Schreiben zur Vorbereitung zur Musterung bekommen. Warum wird eine Musterung noch durchgeführt, obwohl es keine Einberufung ab 1.3.2011 geben wird? Ich bin zwar aufgrund meiner Krankheiten nicht wehrdienstfähig, möchte aber auf keinen Fall an einer Musterung teilnehmen, an der man sich persönlich offenbaren muss. Diese sehr unangenehmen Untersuchungen sind überflüssig und sollten auch uns Steuerzahlern nicht zugemutet werden.

Ich bitte Sie, wegen der fehlenden Sinnhaftigkeit und der Vergeudung von Steurgeldern gegen solche Musterungen einzutreten, um vielen jungen Männern diese teils demütigenden Untersuchungen zu ersparen.

Wird es dies bezüglich in nächster Zeit Sitzungen geben?

MfG und schöne Feiertage
Thomas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Kabinett hat erst in der letzten Woche, am 15.12., entschieden, dass die Wehrpflicht zum 1. Juli 2010 ausgesetzt werden soll. Der Bundestag kann über den entsprechenden Gesetzentwurf erst Anfang nächsten Jahres entscheiden, und erst danach wird diese Aussetzung rechtskräftig.

Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ist beabsichtigt, bereits ab dem 1. März 2011 des kommenden Jahres niemanden mehr gegen seinen Willen einzuberufen. Das heißt, dass nach dem nächsten Einberufungstermin (3. Januar 2011) zu den Einberufungsterminen 1. März, 1. April, 2. Mai 2011 eine Einberufung nur noch auf eigenen Wunsch erfolgt. Soldatinnen und Soldaten, die zu einem Grundwehrdienst einberufen wurden, der über den 30. Juni 2011 hinausgeht, werden auf Antrag zu diesem Zeitpunkt entlassen.

Die Musterungsschreiben, die Sie und Ihre Freunde erhalten haben, sind schon vor der Kabinettsentscheidung aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage verschickt worden. Die Bundeswehrverwaltung hat noch nicht endgültig entscheiden, wie mit der Musterung weiter verfahren werden soll, nachdem sich diese Rechtslage nun bald ändern wird.

Ich rate Ihnen auf jeden Fall, sich direkt an Ihr Kreiswehrersatzamt zu wenden und diese Frage dort anzusprechen. Sicherlich wird sich Anfang nächsten Jahres klären, ob eine Musterung, die nicht zur Einberufung führen kann - es sei denn für den freiwilligen Wehrdienst - überhaupt noch durchgeführt werden soll.

Ich bin sicher, dass man hier zu einer vernünftigen Entscheidung kommen wird.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Ausbildungs- und Schulkameraden für die Zukunft alles Gute.

Mit den besten Wünschen
für ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Start ins Neue Jahr
Ihr Heinz Riesenhuber