Frage an Heinz Riesenhuber bezüglich Finanzen

Portrait von Heinz Riesenhuber
Heinz Riesenhuber
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heinz Riesenhuber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas E. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Thomas E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Riesenhuber,

bei dieser ganzen Debatte um die Nebeneinkünfte geht es ja zumeist um die Offenlegung der Höhe und der Auftraggeber (wg. Einflussnahme von Lobbyisten).

Meine Frage geht aber in eine andere Richtung. Es geht um die (bereits bezahlte) Arbeitszeit.

Ich gehe davon aus, dass MdB eine Tätigkeit ist, die mit einer normalen 40 Stunden Woche kaum zu bewältigen ist.

1.
Wie will man denn seinem Mandat nachkommen, wenn man z.B. wie Steinbrück - zusätzlich zu der außerordentlich belastenden und verantwortungsvollen Arbeit als MdB - noch 80 Vorträge im Jahr hält und dann noch Posten in Aufsichtsräten, Vorständen und Stiftungen inne hat?

2.
Normalerweise müssen Erträge, die ich, in meiner Funktion für die ich bezahlt werde, erwirtschafte, an den Arbeitgeber abgeführt werden. Sonst ist es ja eine Doppelbezahlung.

3.
Wer entscheidet also wann und wie eine Tätigkeit eine "Nebentätigkeit" außerhalb der bezahlten Arbeitszeit ist?

Mich würde ja eine Stellungnahme Ihrer Partei, bzw. Ihre Einstellung zu diesen Aspekten interessieren.

Ich habe noch erinnerlich, wie Friedrich Merz seine Funktionen in der CDU aufgab mit dem Kommentar, er wolle sich verstärkt seiner Tätigkeit in seiner Kanzlei widmen.
Und ich dachte noch: "Komisch, dieser Mann ist doch MdB. Und nun will er verstärkt als Rechtsanwalt....?"

Portrait von Heinz Riesenhuber
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Elias,

zu Ihren Anfragen:

Zu Frage 1:
Wie Herr Steinbrück mit seinem Arbeitspensum zurecht kommt, das vermag ich nicht zu beurteilen.

Durch straffe Organisation habe ich meine beruflichen Arbeiten bewältigt, ohne dass meine Präsenz im Bundestag oder meine Arbeit im Wahlkreis beeinträchtigt worden wäre.

Zu Frage 2 und 3:
Die "Verhaltensregeln für Abgeordnete" legen fest, dass das Mandat im Mittelpunkt steht.

Sie regeln darüber hinaus, welche weiteren Tätigkeiten zulässig und zu melden sind.

Daran halte ich mich.

Lassen Sie mich noch eine grundsätzliche Bemerkung anfügen: Für eine Stärke unseres Parlaments halte ich, dass es sowohl Abgeordnete gibt, die sich ausschließlich dem Mandat widmen, wie auch Abgeordnete, die ihrem bürgerlichen Beruf verbunden bleiben, soweit es das Mandat erlaubt.

Im Übrigen werben sicher alle Abgeordneten für ihre Überzeugungen in Reden auch außerhalb des Parlaments und seiner Ausschüsse.

Mit freundlichen Grüßen bin ich
Ihr
Heinz Riesenhuber.