Frage an Heinz Riesenhuber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Heinz Riesenhuber
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Frage von Holger R. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Holger R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Riesenhuber,

Ihre letzte Antwort zum Thema Vorratsdatenspeicherung liegt inzwischen schon über 16 Monate zurück und in der ZWischenzeit hat sioch ja auch einiges getan.

Meine Frage an Sie, wie ist Ihre aktuelle Einstellung zur Vorratsdatenspeicherung und im speziellen zum von Herrn Dr. Schäuble eingebrachten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vom 14.01.2009 das am 19.03.2009 im Bundestag berraten wird?

Wenn Sie es gestatten möchte ich noch ein paar Punkte aus meiner Meinung hinzufügen auf die Sie gerne eingehen dürfen.

Durch die Einführung der sog. Vorratsdatenspeicherung, der anlasslosen Protokollierung von Kommunikationsvorgängen, und der nun zusätzlich geplanten Überwachung des Surfverhaltens im Internet (Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes vom 14.01.2009) werden die Bürgerrechte massiv eingeschränkt und das Grundgesetz beschädigt.

Ich hoffe ernsthaft dass Sie den erneuten Vorstoß von Herrn Dr. Schäuble nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können und trotz ggfs. vorhandener "Fraktionsdisziplin" schärfstens ablehnen werden.

Darüberhinaus bin ich *zutiefst* erschüttert in welchem Ausmaß, innerhalb der letzten Jahre, Gesetze, problemlos durch den Bundestag gebracht werden konnten, die eindeutig verfassungswidrig waren (bspw. "Luftsicherheitsgesetz"). Erst das Bundesverfassungsgericht war dazu in der Lage dem Gesetzgeber hier Einhalt zu gebieten. Das BVerfG erscheint als letzte Schutzinstanz zwischen den Bürgern und einer Regierung, welche die fundamentalen Rechtsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland, definiert in den Art.1 bis 20 des Grundgesetzes, längst aus den Augen verloren hat.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Ronecker,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit der Informationstechnik des Bundes wird am 19. März in erster Lesung im Bundestag beraten. Gegen diesen Gesetzentwurf haben von verschiedenen Seiten Datenschützer und andere Betroffene protestiert, weil sie - ebenso wie Sie - befürchten, dass aufgrund der damit verbundenen Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne.

Nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Experten meiner Fraktion kann ich Ihnen jedoch versichern, dass dies nicht zutrifft.

Mit der Neuregelung insgesamt sollen die Regelungen des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus dem Jahr 1990 den veränderten technischen Entwicklungen angepasst werden. Durch die Änderung des Telemediengesetzes wird lediglich eine Rechtsunklarheit beseitigt, die sich aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz ergeben hat.

So können Diensteanbieter in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Dies ist nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz jedoch nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. In das Telemediengesetz wird nun ebenfalls eine entsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht.

Auch werden im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Ich hoffe sehr, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Bedenken zerstreuen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Riesenhuber