Frage an Helga Koch bezüglich Familie

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Helga Koch
SPD
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Helga Koch von Rudolf R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Koch,
danke für Ihre schnelle und ausführliche Antwort,

Leider bestätigen Sie, daß durch Ihne Politik zwar steuerpflichtige Einkommen entlastet wurden, die Belastung der von mir angesprochenen Kleinsteinkommen, mit denen in Deutschland mehrere Millionen Bürger auskommen müssen, jedoch überproportional belastet werden ( Hartz IV, Kleinstrentner, Kleinstlohnbezieher).
Alle diese Leute zahlen keine Einkommenssteuer-haben also von den, von Ihnen angesprochenen Entlastungen. keinen Vorteil.
Dagegen müssen sie jedoch die in Ihrer Regierungszeit vorgenommenen Zusatzbelastungen genauso voll tragen wie Spitzenverdiener. (z.B.Mehrwertsteuer, nicht bezahlte Medikamente etc. 25,00 € für eine Salbe sind bei 500,00 € 5 % des Monatseinkommens, bei einem Durchschnittsgehalt von ca 2500,00 € gerade 1 %,bei einem Abgeordnetengehalt ca. 0,3 % )
Warum gibt es keinen Preisindex des Statistischen Bundesamtes, der den Warenkorb des Grundlebensbedarfes (was einem Hartz IV Empfänger zugestanden wird). Da könnte man die Belastung der Kleinstverdiener direkt ablesen und schnell Korrekturen bei den Bezügen vornehmen um die im Ursprungsgesetz festgelegten Beträge gemäß dem Willen des Gesetzgebers entsprechend anzupassen (Kleinstrenten, Hartz IV, etc).
Dies gilt insbesonders dann, wenn es um staatliche Maßnahmen geht (Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern, Preiserhöhung bei öffentlichen Verkehrsmitteln etc).
Was gedenkt Ihre Partei zu tun, um auch diesem Personenkreis zumindestens die Lebensgrundlage erhalten bleibt?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rothe,

ich bedanke mich für Ihr nochmaliges Schreiben.
Sie fragen u.a. nach dem, was meine Partei tut, um den Grundlebensbedarf eines Hartz-IV-Empfängers zu gewährleisten. Wir haben uns in unserem Regierungsprogramm für bedarfsgerechte Regelsätze ausgesprochen. Arbeitslosigkeit darf nicht zu Armut führen. Es wird auch weiterhin eine regelmäßige Überprüfung der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II und gegebenenfalls dessen bedarfsgerechte Erhöhung geben.
Die Hartz IV Regelsätze basieren auf der Einkommen Verbrauchsstatistik (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die alle fünf Jahre erhoben wird. Im vergangenen Jahr hat das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium eine Sonderauswertung der EVS 2003 durchgeführt. Dies hat am 1.7.2009 zu Anpassungen der Regelleistung auch für Kinder geführt.

Die Regelsätze werden regelmäßig mit jeder neuen Einkommensverbrauchsstichprobe überprüft. Die Auswertung der EVS 2008 wird dem BMAS zur Auswertung erst 2010 vorliegen. Danach wird dann entschieden werden, ob oder welche gesetzliche Änderungen erfolgen.
Am Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, welche Politik in den nächsten vier Jahren gemacht wird. Sie entscheiden mit.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Koch