Sehr geehrter Herr Lindh, wie rechtfertigen Sie die Vorhaben bei Bürgergeld, Rente und Befristungen, die Frauen, Alleinerziehende und junge Menschen im Wahlkreis Wuppertal massiv belasten würden?
Als 29-jährige Bürgerin aus Wuppertal blicke ich mit großer Sorge auf das Reformpaket:
Bürgergeld: Höhere Anforderungen an die Zumutbarkeit treffen Alleinerziehende hart. Wie wird garantiert, dass Ämter deren Realität ohne lückenlose Kinderbetreuung nicht ignorieren?
Rente: Die Erhöhung des Rentenalters verschärft den Gender Pension Gap. Frauen in belastenden Berufen (Pflege, Erziehung) drohen lebenslange Abschläge. Welche Ausgleiche planen Sie hier? Rente ist für mich immer mehr etwas das es geben soll, aber für mich nicht geben wird, wie wird das in Zukunft verändert?
Befristung: Bis zu 4 Jahre sachgrundlose Befristung bremst junge Menschen aus. Ohne festen Vertrag gibt es weder Mietverträge noch Kredite für die Eigenvorsorge. Wieso soll diese Reform die Zukunftsplanung junger Menschen so massiv erschweren? Werden Sie dagegen vorgehen?
Ich habe soviel Petitionen wie noch nie unterschrieben. Was tut die Politk um wieder vertrauen erhalten zu dürfen?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und dafür, dass Sie Ihre Sorgen so klar und nachvollziehbar schildern. Ich kann Ihre Verunsicherung sehr gut nachvollziehen. Gerade für junge Menschen, Frauen und Alleinerziehende sind die aktuellen Debatten um Bürgergeld, Rente und Befristung von existenzieller Bedeutung. Ich möchte daher auf Ihre drei Punkte konkret eingehen.
Ihre Sorge zu der Grundsicherung von Alleinerziehenden ist berechtigt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Koalitionsverhandlungen hart dafür gekämpft, zentrale soziale Grundsätze zu verteidigen und Verschlechterungen abzuwehren. Ein wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen ist, dass zentrale Schutzmechanismen im Gesetz erhalten bleiben. Der Kooperationsplan, der den Kontakt zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden auf Augenhöhe sichern soll, bleibt bestehen. Auch der Grundsatz, dass Qualifizierung Vorrang haben kann, wurde verteidigt – insbesondere für jüngere Menschen, aber auch für Alleinerziehende.
Sehr kritisch diskutiert werden – auch innerhalb der SPD – die Änderungen bei den Sanktionen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier klare Leitplanken gesetzt, insbesondere mit Blick auf das garantierte Existenzminimum. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir sehr genau darauf achten, dass alle Leistungskürzungen diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben entsprechen.
Wenn Leistungsbeziehende ein konkretes Jobangebot ablehnen, können Leistungen entzogen werden, allerdings nur, wenn dies wiederholt geschieht. Wir konnten im parlamentarischen Verfahren verhandeln, dass der Leistungsentzug für mindestens einen und höchstens zwei Monate erfolgen kann. In dieser Zeit werden die Kosten für Unterkunft weiterhin übernommen und direkt an die Vermieterinnen und Vermieter gezahlt; auch der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. Das war für uns ein wichtiger Punkt, um existenzielle Härten zu vermeiden.
Ich verstehe auch Ihre Unsicherheit und Sorge in Bezug auf die Zukunft der Rente, insbesondere für Frauen in belastenden Berufen. Die bestehende schrittweise Anhebung auf 67 Jahre ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Für die Zeit nach 2031 werden weitere Anpassungen an die Lebenserwartung diskutiert. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind noch kein Gesetz. Im parlamentarischen Verfahren wird sorgfältig zu beraten sein, wie eine solche Reform konkret ausgestaltet werden kann.
Maßgeblich ist für mich dabei, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Möglichkeit eines abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren erhalten bleibt und eine neue Regelung für langjährig Versicherte die Besonderheiten belastender Erwerbsbiografien angemessen berücksichtigt. Die Kommission schlägt vor, die „Rente ab 63" in ihrer heutigen Form perspektivisch abzulösen. Dafür soll eine neue Regelung für langjährig Versicherte entwickelt werden, die aus gesundheitlichen Gründen kurz vor dem Rentenalter nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Diese Menschen sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern weiterhin früher in Rente gehen können. Das ist ein wichtiger sozialer Ausgleich, weil gerade körperlich oder psychisch belastende Arbeit nicht einfach mit einer pauschalen Altersgrenze behandelt werden kann.
Grundsätzlich bleibt für die SPD eine Erwerbstätigenversicherung, die alle Einkommensarten umfasst, das Idealbild. Dies stärkt Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung und stellt eine solidarische Lösung dar. Dafür machen wir uns weiterhin stark, auch wenn dies momentan politisch eher unrealistisch ist.
Auch Ihre Frage zur geplanten Befristung von Arbeitsverträgen ist berechtigt. Die geplanten Änderungen beim Befristungsrecht sind Ergebnis schwieriger Verhandlungen in der Koalition.
Die Union hatte zunächst weitergehende Liberalisierungen für Arbeitgeber gefordert. Dass diese Forderung nicht vollständig umgesetzt wurde, war für die SPD von großer Bedeutung. Zugleich gilt: Die gefundene Regelung muss nun so ausgestaltet werden, dass sie praktikabel bleibt und nicht zulasten junger Menschen geht, die auf feste Verträge angewiesen sind, um Mietverträge abzuschließen oder Kredite für die Eigenvorsorge zu erhalten.
Meine Fraktion und ich werden uns im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Regelungen kritisch überprüft werden und dass es ausreichend Schutzmechanismen für junge Menschen gibt. Wenn sich zeigt, dass die Regelungen zu Einschränkungen bei der Zukunftsplanung führen, muss nachgesteuert werden.
Sehr geehrte Frau R., ich danke Ihnen noch einmal für Ihre offenen und kritischen Fragen. Ihre Perspektive nehme ich in die weiteren Beratungen mit. Ich hoffe, Sie können meinen Ausführungen Verständnis entgegenbringen.
Herzlichst
Helge Lindh, MdB
