Werden Sie für die Koppelung des Renteneinstiegsalters an die Lebenserwartung und damit für die steige Erhöhung der Lebensarbeitszeit mit ja oder nein stimmen?
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre sehr konkrete Frage zu den Empfehlungen der Rentenkommission.
Es ist die Aufgabe der Politik, die gesetzliche Rente langfristig stabil, gerecht und finanzierbar zu halten. Denn eine verlässliche Rente setzt voraus, dass auch künftige Generationen auf sie vertrauen können. Aus diesem Grund wurde die Alterssicherungskommission einberufen, um genau dies sicherzustellen.
Wie Sie richtig sagen, war einer der Vorschläge der Alterssicherungskommission, dass nach Abschluss der bereits laufenden Anhebung der Regelaltersgrenze das Renteneintrittsalter moderat und nachvollziehbar an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden soll. Die hinzugewonnene Lebenszeit soll dabei im Verhältnis von zwei Dritteln Erwerbszeit und einem Drittel Rentenzeit aufgeteilt werden. Nach heutiger Erwartung würde dies ab 2032 ungefähr alle zehn Jahre zu einer Anhebung um ein halbes Jahr führen.
Das ist keine pauschale Aufforderung, Menschen unabhängig von ihrer persönlichen Situation immer länger arbeiten zu lassen. Vielmehr geht es darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erwerbszeit und Rentenbezug zu sichern und zugleich die Fachkräfte zu halten, deren Berufserfahrung für Wirtschaft und Gesellschaft wertvoll ist. Eine steigende Lebenserwartung darf nicht ausschließlich zu einer längeren Rentenbezugszeit führen, wenn die Finanzierung der gesetzlichen Rente dauerhaft tragfähig bleiben soll.
Die Kommission schlägt zugleich vor, die „Rente ab 63“ in ihrer heutigen Form perspektivisch abzulösen. Dafür soll eine neue Regelung für langjährig Versicherte entwickelt werden, die aus gesundheitlichen Gründen kurz vor dem Rentenalter nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Diese Menschen sollen nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden, sondern weiterhin früher in Rente gehen können. Das ist ein wichtiger sozialer Ausgleich, weil gerade körperlich oder psychisch belastende Arbeit nicht einfach mit einer pauschalen Altersgrenze behandelt werden kann.
Die Empfehlungen der Kommission sind noch kein Gesetz. Im parlamentarischen Verfahren wird sorgfältig zu beraten sein, wie eine solche Reform konkret ausgestaltet werden kann. Maßgeblich ist für mich dabei, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte Möglichkeit eines abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren erhalten bleibt und eine neue Regelung für langjährig Versicherte die Besonderheiten belastender Erwerbsbiografien angemessen berücksichtigt.
Außerdem sehen meine Fraktion und ich nach wie vor das Idealbild darin, alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzubeziehen. Dies stärkt Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung.
Sehr geehrte Frau K., ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht aus Vohwinkel. Ihre Frage nach Verlässlichkeit und einer gerechten Gestaltung der Übergänge ist berechtigt, und ich versichere Ihnen, dass wir bei dieser unabdingbaren Reform Solidarität und Generationengerechtigkeit nicht aus den Augen verlieren werden.
Herzlichst
Helge Lindh, MdB
