Frage an Helmut Brunner bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Helmut Brunner
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Frage von August L. •

Frage an Helmut Brunner von August L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Minister Brunner,

bei der Sendung im BR am 10.02.2010 um 20.15 Uhr, "Jetzt red i", sagten Sie, wenn Milch in Bayern abgefüllt wurde sei zu 100 % Milch aus Bayern drinnen. Das glaube ich nicht!
Wir kaufen bevorzugt Nahrungsmittel aus bayerischer Erzeugung. Bei Milch ist dies schwer möglich, da die Herkunft nicht angegeben wird. Es steht nur z. B. eine Frischgut Milch-Vertriebs-GmbH auf der Verpackung drauf und keinerlei Angabe über die Herkunft der Milch. Darüber sollten sich verantwortliche Leute vom Landwirtschaftsministerium, vom Verbraucherschutz (vom Ministerium und den Verbänden), vom BBV, vom BdM usw. geredet werden. Dazu sollten die entsprechenden Personen eine Tüte Milch erhalten um die ungenügenden Angaben feststellen zu können. Über die Angabe "länger haltbar" gab es genügend viele Diskusionen. Über die Herkunft der Milch brachte für mich erstmals der Landwirt in der o. g. Sendung eine Frage, die nicht glaubhaft beantwortet wurde! Als Verbraucher will ich wissen wo die jeweiligen Produkte erzeugt wurden. Der Ort der Verarbeitung und der Verpackung ist zweitrangig aber auch wichtig!

Mit freundlichen Grüßen
Leidenberger

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CSU

Sehr geehrter Herr Leidenberger,

vielen Dank für Ihre Email an abgeordentenwatch.de, in der Sie Herrn Staatsminister Helmut Brunner Ihre Meinung zur Kennzeichnung von Milch- und Milchprodukten mitteilen. Sie nehmen dabei Bezug auf die Sendung „Jetzt red i“, Europa am 10.02.2010 in Peißenberg. Herr Staatsminister hat gebeten, Ihnen zu antworten und den Sachverhalt zu erläutern.
In o.g. Sendung wurde u.a. das sogenannte Genusstauglichkeitskennzeichen angesprochen. Dieses ovale Zeichen auf der Verpackung gibt Auskunft darüber, wo das betreffende Lebensmittel hergestellt bzw. zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Damit können sowohl der Wirtschaftsraum („EG“ für Europäische Union), als auch das Herkunftsland („D“ für Deutschland) sowie das Bundesland („BY“ für Bayern) und das Unternehmen, in dem das Produkt hergestellt wurde, identifiziert werden. Da Genusstauglichkeitskennzeichen garantiert, dass der Betrieb nach EU-weit geltenden Hygienestandards arbeitet und von der zuständigen Veterinärbehörde überwacht wird Das Kennzeichen ist demnach ein wichtiger Teil des umfassenden lebensmittelrechtlichen Kontrollsystems, das die gleichbleibend hohe Qualität von Milch- und Milchprodukten gewährleistet. Es enthält eine Information für den Verbraucher, insbesondere aber wichtige Hinweise für die Überwachungsbehörden und die Handelspartner. Auch wenn in aller Regel die Rohstoffe für die Herstellung der Erzeugnisse aus der Region bzw. dem angegebenen Land stammen, so können aus dem Genusstauglichkeitskennzeichen keine Rückschlüsse auf die Herkunft des Rohstoffs gezogen werden. Dies ist auch nicht Zweck dieses Zeichens. Bei der Verwendung geographischer Herkunftsangaben (z. B. Allgäuer Emmentaler) ist die regionale Herkunft garantiert. Herkunftsangaben durch die Hersteller sind jederzeit möglich. Sie müssen dann auch entsprechend dokumentiert und überwacht werden. Eine Reihe bayerischer Hersteller praktiziert dies mit Erfolg.
Aktuell hat die Verbraucherzentrale Bayern Anbieter von Frischmilch in Bayern einem Marktcheck unterzogen. Die Ergebnisse finden Sie unter http://www.verbraucherzentrale-bayern.de .

Wir hoffen, dass wir mit diesem Schreiben zur Aufklärung offener Fragen beitragen konnten.