Frage an Helmut Dammann-Tamke bezüglich Innere Sicherheit

Portrait von Helmut Dammann-Tamke
Helmut Dammann-Tamke
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Helmut Dammann-Tamke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas B. •

Frage an Helmut Dammann-Tamke von Andreas B. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Helmut
Im Zuge der neuen Regelungen zur Hundehaltung wird zukünftig ein Kenntnisnachweis für Personen verlangt, die bisher noch keine Erfahrungen in diesem Sinne gemacht haben. Dazu sollen die "Neu - Hundehalter" einen Sachkundenachweis bei Hundevereinen
(z.B. Schäferhundeverein) erwerben. Wäre es denkbar, dass die im "Jungjägerlehrgang" vermittelten Unterrichtsinhalte diesem gleich zustellen sind. Die hervorragende Ausbildung der Jagdhunde, die beispielsweise ein Ausharren der vierbeinigen Jagdhelfer auf ihrem angewiesenen Abliegeplatz sicherstellt, selbst wenn das zu bejagende Wild direkt vor ihnen auftaucht, ist doch ein Hinweis darauf, dass hier Fachleute in der Hundeerziehung am Werke sind, die sich vor den anderen Hundehalterorganisationen nicht verstecken müssen und ähnlich wie diese ihre Erfahrungen für einen Sachkundenachweis einbringen können.

mfG.

Andreas Bähr

Portrait von Helmut Dammann-Tamke
Antwort von
CDU

Lieber Andreas,

die von dir gemachten Anregungen bzgl. Sachkundenachweis in die Jungjägerausbildung und Prüfung einzubeziehen, sind von Anfang an Gegenstand von Vorgesprächen gewesen. Gleiches gilt für den praktischen Teil des Sachkundenachweises, der in den meisten Fällen im Rahmen bestandener Jagdhundeprüfungen voll erbracht sein sollte.

Näheres hierzu wird in den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes geregelt werden. Da diese derzeit noch nicht vorliegen, formuliere ich entsprechend vorsichtig.

Ich bin aber sehr optimistisch, dass es hier zu pragmatischen Lösungsansätzen kommt, da Jagdhunde u. a. im öffentlichen Interesse gehalten werden ( der Gesetzgeber schreibt das zur Verfügungstehen eines brauchbaren Jagdhundes vor ). Außerdem werden Jäger regelmäßig als Waffenbesitzer im Rahmen des Waffenrechts auf ihre Zuverlässigkeit bei Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines überprüft.

Die Landesjägerschaft und der Jagdgebrauchshundeverband stehen hier meines Wissens in enger Abstimmung mit dem federführenden Landwirtschaftsministerium.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Dammann-Tamke, MdL