(...) in Deutschland ist der Kauf und der Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar. Eine Verschärfung dieses geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung hätte gewählte Abgeordnete allerdings mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt. Die Arbeit von Abgeordneten unterscheidet sich jedoch ganz erheblich von der Beamtentätigkeit. (...)
Antwort 16.07.2013 von Henning Otte CDU
Antwort ausstehend von Henning Otte CDU
Antwort ausstehend von Henning Otte CDU
Antwort 16.07.2013 von Henning Otte CDU
(...) in Deutschland ist der Kauf und der Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar. Eine Verschärfung dieses geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung hätte gewählte Abgeordnete allerdings mit weisungsgebundenen Beamten gleichgesetzt. Die Arbeit von Abgeordneten unterscheidet sich jedoch ganz erheblich von der Beamtentätigkeit. (...)
Antwort ausstehend von Henning Otte CDU
Antwort 23.11.2012 von Henning Otte CDU
(...) zu Ihrer Frage möchte ich vorab eines klarstellen: ich habe am 8. November gegen einen populistischen Antrag der SPD-Fraktion gestimmt, nicht gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften. (...)