(...) Das politische „Wirken“ fand keinerlei Raum mehr in der medialen Berichterstattung und gerade hierauf ist ein Bundespräsident im besonderen Maße angewiesen. Meiner Einschätzung nach, hätte der Bundespräsident sein Amt gerne weiter ausgeführt – er war keinesfalls amtsmüde. Doch war ihm eine Ausführung des obersten Staatsamtes schlichtweg nicht mehr möglich. (...)
(...) Es ist als ministerialfreie Eigenverwaltung des Verfassungsorgans Bundespräsident unabhängig und als oberste Bundesbehörde hierarchisch nicht in die Ministerialverwaltung des Bundes eingegliedert. Bei der Gewährung des Ehrensolds handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung einzelner Politiker, sondern um eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, auf Grundlage des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, das durch Art. (...)
(...) am 27. Februar habe ich im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss nach § 3 Absatz 1 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten der Hellenischen Republik gestimmt. (...)
(...) Unabhängig von dem konkret vorliegenden Fall wünsche ich mir eine konstruktive politische Debatte über die grundsätzliche und finanzielle Ausgestaltung des Ehrensoldes. Dies kann aber nur vor Antritt eines/einer Bundespräsident/in beschlossen werden. (...)
(...) Eine die des Öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragstext keine Grundlage. (...)
(...) Die CDU/CSU hat sich mehrheitlich FÜR eine Finanzmarkttransaktionssteuer auf europaweiter Ebene ausgesprochen, denn wie Sie richtig sagen, sollen auch die“ Verursacher der Bankenkrise“ an den Kosten beteiligt werden. (...)