Frage an Herbert Kränzlein bezüglich Finanzen

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Herbert Kränzlein
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Frage an Herbert Kränzlein von Klaus B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Kränzlein,

im Zusammenhang mit der Firma EDEKA wurde von Ihrem Parteivorsitzenden eine Ministererlaubnis für den Zusammenschluss mit der Firma Tengelmann ausgesprochen.

Ich würde mich freuen - auch wenn Sie nicht direkt hierfür verantwortlich sind-
wenn Sie mir diesebezüglich erklären/ in Erfahrung bringen könnten, weshalb Ihr Parteivorsitzender so entschieden hat und weshalb die Argumente der zuständigen Wettbewerbsbehörde nicht zutreffend sein sollten.

Zusätzlich möchte ich wissen, wie denn die in der Ministerentscheidung
* festgelegten Auflagen für den Zusammenschluss kontrolliert werden ( wer ist
hier für was für wie lange verantwortlich?) und
* wie bei Verstößen dagegen vorgegangen wird?
* Welche Strafmaßnahmen sind denn hier grundsätzlich festgelegt worden?
* Welche Gerichtsbarkeit ist bei Uneinigkeit über einen Verstoß oder nicht
verantwortlich?
* Wieviele Personen sind für die Überwachung/-prüfung der Vertragseinhaltung
eingeteilt und wer bezahlt diese Mannschaft?

Für Ihre Bemühungen vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Behrend

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SPD

Sehr geehrter Herr Behrend,

die in diesem Fall durch den Bundeswirtschaftsminister getroffene Entscheidung ist ihm, laut eigenen Angaben, nicht leichtgefallen. Die Möglichkeit der Ministererlaubnis wurde bisher nur selten angewandt, dabei spielte in diesem Fall besonders das Argument des Erhalts von Arbeitsplätzen eine Rolle. Durch die von Sigmar Gabriel und dem Wirtschaftsministerium geforderten Zugeständnisse, wie den Erhalt der Betriebsstätten und dem Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen und dies über einen relativ langen Zeitraum, 7 Jahre, konnte den 15.649 von Kaisers Tengelmann Beschäftigten ein Stück Sicherheit wieder zurückgegeben werden.
Diese getroffenen Vereinbarungen werden von den Gewerkschaften und dem Wirtschaftsministerium überprüft und bei Verstößen dagegen, kann die Ministererlaubnis wieder aufgehoben werden. Sollte dagegen Klage erhoben werden, sind die Verwaltungsgerichte dafür zuständig.
Nichtsdestotrotz teile ich die Auffassung des Bundesministers nicht uneingeschränkt. Natürlich ist die Absicherung von Arbeitsplätzen und die damit verbundenen Chancen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiger Faktor und auch ein sogenannter Gemeinwohlgrund, der bei dieser Art von Erlaubnis vorliegen muss. Gleichzeitig ist das, durch den Zusammenschluss entstehende, Ungleichgewicht zwischen der Marktmacht von Edeka auf der einen Seite und den Interessen der Lebensmittelproduzenten und Konsumenten auf der anderen Seite jedoch auch ein Faktor, den man nicht aus den Augen verlieren sollte. Da wir in Deutschland mit der Ministerentscheidung nur noch vier Großkonzerne haben, die erheblich den Markt in ihrem Interesse beeinflussen (können), wäre mir wohler, hätte Minister Gabriel die Kartellamtsentscheidung nicht korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Herbert Kränzlein

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SPD

Sehr geehrter Herr Behrend,

die in diesem Fall durch den Bundeswirtschaftsminister getroffene Entscheidung ist ihm, laut eigenen Angaben, nicht leichtgefallen. Die Möglichkeit der Ministererlaubnis wurde bisher nur selten angewandt, dabei spielte in diesem Fall besonders das Argument des Erhalts von Arbeitsplätzen eine Rolle. Durch die von Minister Sigmar Gabriel und seinem Wirtschaftsministerium geforderten Zugeständnisse, wie den Erhalt der Betriebsstätten und dem Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen (dies über einen relativ langen Zeitraum, 7 Jahre) konnte den 15.649 bei Kaisers- Tengelmann Beschäftigten ein Stück Sicherheit wieder zurückgegeben werden.
Diese getroffenen Vereinbarungen werden von den Gewerkschaften und dem Wirtschaftsministerium überprüft und bei Verstößen dagegen kann die Ministererlaubnis wieder aufgehoben werden. Sollte dagegen Klage erhoben werden, sind die Verwaltungsgerichte dafür zuständig.
Nichtsdestotrotz teile ich die Auffassung des Bundesministers nicht uneingeschränkt. Natürlich ist die Absicherung von Arbeitsplätzen und die damit verbundenen Chancen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiger Faktor und auch ein sogenannter Gemeinwohlgrund, der bei dieser Art von Erlaubnis vorliegen muss. Gleichzeitig ist das, durch den Zusammenschluss entstehende, Ungleichgewicht zwischen der Marktmacht von Edeka auf der einen Seite und den Interessen der Lebensmittelproduzenten und Konsumenten auf der anderen Seite jedoch auch ein Faktor, den man nicht aus den Augen verlieren sollte. Da wir in Deutschland mit der Ministerentscheidung nur noch vier Großkonzerne haben, die erheblich den Markt in ihrem Interesse beeinflussen (können), wäre m.E. eine gegenteilige Ministerentscheidung sachgerechter gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Herbert Kränzlein