Warum wird die Höhe der Entschädigung beim Keulen von Tieren wie z.B. bei der Vogelgrippe nicht an die Haltungsform der Tiere gebunden?
Guten Tag Herr Färber,
über 500.000 Tiere wurden bereits aufgrund der Ansteckung mit der Vogelgrippe gekeult. Die hochansteckende Variante der Vogelgrippe (HPAI) ist auf die Massentierhaltung zurückzuführen, schreibt die deutsche Wildtierstiftung (https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/vogelgrippe-ursachen). Warum wird vor diesem Hintergrund nicht die Höhe der Entschädigungszahlung pro Tier von der Haltungsform der Tiere abhängig gemacht? Z.B. so: Bei der Haltungsform 1 (Stallhaltung) wird nur der bisher geltende Betrag pro Tier gezahlt, bei der Haltungsform 5 (Bio) wird der erhöhte, bereits gerade beschlossene Betrag gezahlt und bei den Formen 2-4 ein Betrag ansteigend dazwischen. Solange keine Kennzeichnungspflicht besteht, sollte ein Betrieb, der seine Produkte nicht entsprechend kennzeichnet, nur einen Betrag der mit einem 10%igen Abschlag unter Haltungsstufe 1 liegt bekommen, um eine Motivation zu fördern, sich an der Bewertung nach der Haltungsform zu beteiligen.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrer Anfrage schlagen Sie vor, bei Keulungen infolge der Geflügelpest die Höhe der Entschädigung an die Haltungsform der Tiere zu koppeln.
In Deutschland erhalten Landwirtinnen und Landwirte eine Entschädigung, wenn ihr Geflügel wegen der Geflügelpest aufgrund einer behördlichen Anordnung getötet werden muss. Für die Entschädigung ist die Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Landwirte mit Tierhaltung sind verpflichtet, Beiträge an die Tierseuchenkasse zu zahlen und haben deshalb im Seuchenfall einen Anspruch auf Entschädigung.
Mit der Entschädigung sollen tatsächliche Schäden ausgeglichen und die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gesichert werden. Die Entschädigung ist somit kein Instrument, um Anreize zu setzen, tierschutzpolitische Zielsetzungen zu erreichen. Ich kann Ihren Vorschlag, die Höhe der Entschädigung an die Haltungsform zu koppeln, deshalb nicht unterstützen. Damit die Entschädigung ihre Funktion als Schadensausgleich noch besser erfüllen kann, hat die Koalition bei der Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes entschieden, die Entschädigungssumme bei Geflügel von 50 auf 110 Euro pro Tier zu erhöhen.
Die Beitragsordnungen der Tierseuchenkassen sehen meines Wissens in den meisten Bundesländern unabhängig von der Haltungsform einheitliche Beitragssätze für Geflügel vor. Aus meiner Sicht ist dies ein Vorteil für die tierwohlfreundlichen Auslauf- und Freilandhaltungen. Diese Haltungsformen bringen für den Tierhalter also keine höheren Beitragssätze mit sich, obwohl die Infektionsrisiken deutlich größer sind als bei einer Stallhaltung.
Ich stimme Ihnen zu, dass möglichst viele Tiere in höheren Haltungsformen leben sollten. Die von Ihnen angesprochene Tierhaltungskennzeichnung ist dafür ein wichtiger Schritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich beim Einkaufen an der Kennzeichnung orientieren und sich bewusst für Fleisch aus besserer Tierhaltung entscheiden. Das schafft Anreize für Tierhalter, auf höhere Haltungsformen umzustellen.
Die Koalition arbeitet daran, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxistauglich und bürokratiearm auszugestalten. Sobald das staatliche Tierhaltungskennzeichen für Schweinefleisch eingeführt und etabliert wurde, muss das Kennzeichen auf Geflügel und andere Tierarten ausgeweitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber
