Werden Sie sich für die EU weite Bezeichnungeinschränkungen pflanzlicher Produkte einsetzen?
Sehr geehrte Herr Färber,das geplante EU-Verbot pflanzlicher Produktbezeichnungen ist ein ideologisches Verbot, wie ihre Partei es gerne anderen vorwirft – durchschaubar, dabei rückwärtsgewandt und klimaschädlich. Verbraucherschutz wird vorgeschoben, obwohl Begriffe wie „Veggie-Schnitzel“ längst etabliert sind.
Wer Kultur schützen will, sollte nicht Kulturkampf betreiben. Solche Verbote spalten die Menschen und stärken extreme Kräfte - konservative Parteien werden dabei zerrieben.
Die Folge wären und sind teilweise bereits absurde Produkte wie "Levervurst“, "NoMilk" etc. Wollen Sie für diese Entwicklung wirklich verantwortlich sein? Wem ist dadurch wirklich geholfen?
Das Vorhaben ist lobbygetrieben und fördert EU- u. Politikverdrossenheit im Allgemeinen.
Laut IPCC muss der Tierbestand drastisch sinken – dieses Gesetz wirkt dem entgegen.
Ich appelliere an Sie: Stoppen Sie ideologische Verbote. Stärken Sie Verbraucher, Klima und politische Glaubwürdigkeit.Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich dafür aussprechen, keine Bezeichnungsverbote für pflanzliche Lebensmittel einzuführen. In Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf eine Initiative im Europäischen Parlament, mit der vorgeschlagen wird, Bezeichnungen wie Steak oder Wurst ausschließlich Produkten tierischen Ursprungs vorzubehalten.
In der Europäischen Union und in Deutschland unterliegen bestimmte Lebensmittelbezeichnungen einem strengen gesetzlichen Schutz. So dürfen Bezeichnungen wie Milch, Butter, Käse, Joghurt oder Rahm grundsätzlich nur für Produkte verwendet werden, die aus dem Gemelk von Säugetieren gewonnen wurden. Für traditionelle Begriffe sind Ausnahmen zulässig (z.B. Leberkäse). Außerdem können in der EU geographische Angaben und Spezialitäten geschützt werden. Seit den 1990er Jahren besteht die Möglichkeit, Lebensmittel mit der „Geschützten Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), der „Geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) oder als „Garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) zu kennzeichnen.
Ziel von Lebensmittelbezeichnungen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen, Verlässlichkeit und Transparenz bezüglich Herkunft und Herstellung zu gewährleisten, Esskulturen und -traditionen zu bewahren sowie Erzeuger bei der Vermarktung regionaler Produkte zu unterstützen. Der bestehende Bezeichnungsschutz hat aus meiner Sicht seine Berechtigung und sollte nicht angetastet werden.
Die oben genannte Initiative des Europäischen Parlaments zielt meines Erachtens darauf ab, den Bezeichnungsschutz auf bisher nicht geschützte Begriffe auszuweiten – z.B. auf Schnitzel und Burger. Wenn derartige Bezeichnungen nur noch für Lebensmittelmittel tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen, entsteht für die Hersteller von vegetarischen und veganen Lebensmitteln erheblicher Aufwand und damit auch hohe Kosten, ihre Produkte umzubenennen. Dies wäre in der gegenwärtigen Wirtschaftslage nicht vertretbar.
Hinzu kommt, dass Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ längst im Alltag angekommen sind und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert werden. Bei ordnungsgemäßer, nicht irreführender Kennzeichnung sind mündige Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage, fleischhaltige von nicht fleischhaltigen Lebensmitteln zu unterscheiden. Ich sehe keinen Bedarf, dass Bezeichnungseinschränkungen für pflanzliche Lebensmittel eingeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Färber
