Frage an Hermann Otto Solms bezüglich Finanzen

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Hermann Otto Solms
FDP
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Frage an Hermann Otto Solms von Arnold D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Solms,

wenn man eine Betriebsrente ausbezahlt bekommt (in einer Summe) und dann noch Steuern und Abgaben von ca. 25 % darauf leisten muss, wie würden Sie das nennen?
Eine Betriebsrente ist doch für die Altersvorsorge da, wenn der Staat einem davon ein Viertel wegnimmt kann ich das nur eine Unverschämtheit nennen oder die Unfähigkeit, eine gerechte Steuergesetzgebung hinzubekommen.
Seinerzeit im Jahre 2004 war die FDP die einzige Partei die im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes beschlossene doppelte Krankenkassenverbeitragung zu hinterfragen und sogar versucht hat, die Parteien CDU/CSU, SPD und BüGrüne davon abzuhalten, weil der Bestandsschutz missachtet wurde.
Wann endlich besinnt man sich in Regierungskreisen handwerklich korrekte Steuer- und Abgabenrichtlinien zu erlassen, damit den Menschen, die z.B. wie ich, 45 Jahre gearbeitet haben, ein bischen mehr übrigbleibt?
Immer mehr Menschen merken, das nur noch Reformgesetze nach Kassenlage gemacht werden und wenn Widersprüche kommen, das Verfassungsgericht zur Festschreibung angerufen wird. Warum nennt man solche Gesetzgebung Reform?
Hoffentlich kommt die FDP bald in Regierungsverantwortung, damit bewiesen werden kann, das es noch Parteien gibt, die Reiche nicht noch reicher machen, wie es CDU/CDU und seltsamerweise die SPD die letzten Jahre getan haben.

mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dreis,

zunächst danke ich Ihnen herzlich für die ermutigenden Äußerungen zur Politik der FDP. Aus meiner Sicht hat gerade erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale die schlechte Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung erneut bestätigt, bei der grundlegende verfassungsrechtliche Vorgaben mißachtet wurden.

Was die Besteuerung der in einer Summe ausgezahlten Lebensversicherung betrifft, fehlen mir für eine konkrete Bewertung leider die notwendigen Einzelheiten. So weiß ich nicht, ob es sich hier um den Ausfluß der sogenannten "nachgelagerten Besteuerung" handelt, nach der unversteuert für die Altersvorsorge eingesetzte Beträge in bestimmter Höhe erst besteuert werden, wenn sie zur Auszahlung kommen. Dieses Prinzip wäre, isoliert und unabhängig von der Belastungshöhe betrachtet, nicht zu beanstanden. Die FDP setzt sich allerdings schon seit längerem dafür ein, insbesondere für bestehende Verträge eine klare abgrenzende Regelung zu treffen. Hier droht in vielen Fällen eine doppelte Besteuerung von Altbeiträgen. Für die FDP gilt im Übrigen ohnehin, dass wir ein neues Steuersystem brauchen mit niedrigen Tarifen, das einfach zu verstehen und gerecht ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Otto Solms

P.S.: Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de "Bürger fragen...".