Frage an Holger Haibach bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Holger Haibach
CDU
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Frage an Holger Haibach von Frederik T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Haibach,
im Parteiprogramm der CDU steht "konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter", welche Grenze müsste denn überschritten werden, sodass ein Ausländer abgeschoben werden würde.
Ich denke nicht, dass diese Grenze bei jeder strafbaren Tat, wie z.B. dem Ladendiebstahl, für den er bestraft werden könnte, überschritten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Tauber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tauber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über kandidatenwatch.de.

Maßstab für unsere Innenpolitik wird der im letzten Jahr gefundene Zuwanderungskompromiss sein. Der Union ist es zu verdanken, dass die Abschiebungsregelungen für schwere Straftaten verschärft wurden. Dies betrifft vor allem Schleuserkriminalität und Sicherheitsgefährder. Die genauen Normen finden Sie ab § 53ff Aufenthaltsgesetz, die Ausweisung und Abschiebung regeln.

Es muss künftig vor allem mehr darum gehen, diese Normen konsequent anzuwenden. Bislang können sich kriminelle Extremisten (wie u.a. Kaplan) den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu verlängern, um dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können. Solche Grotesken, auch wie das unerträgliche Hin und Her im Fall Kaplan oder die seine Abschiebung verzögernde Klagetour des als Hassprediger bekannt gewordenen Berliner Imams stoßen bei der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis und Empörung. Es ist daher geboten, den Rechtsschutz für alle gefährlichen Ausländer auf das vom Grundgesetz Gebotene zu reduzieren und eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren für alle gefährlichen Ausländer ermöglichen. Fälle wie einfacher Ladendiebstahl sind von Abschiebung nicht direkt betroffen, wird der Ausländer jedoch wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt, so ist nach dem Aufenthaltsgesetz eine Ausweisung zwingend vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach