Frage an Holger Haibach bezüglich Umwelt

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Holger Haibach
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Frage von Michael F. •

Frage an Holger Haibach von Michael F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Haibach,

ich habe von einem Bekannten erfahren, dass es die Möglichkeit gibt, über diese Seite mit „seinem“ Abgeordneten Kontakt aufzunehmen und sein Anliegen vorzutragen.

Mein aktuelles Thema ist die derzeit in der Bearbeitung befindliche Novellierung des EEG,
was für mich sowohl beruflich als auch privat von grossem Interesse ist.

Dass eine Novellierung des EEG angestrebt wird, ist spätestens seit dem Erfahrungsbericht des BMU (Juli 2007) klar. Die dort vorgeschlagenen Änderungen wären, insbesondere was den Bereich Biomasseverbrennung betrifft, eine Diskussionsgrundlage gewesen.

Seit einigen Wochen jedoch kursiert ein Referentenentwurf, dessen Inhalt jedoch für die Stromerzeugung aus Biomasse eine Katastrophe, wenn nicht sogar das endgültige AUS bedeutet.

Hierzu meine Fragen :

1. Ist den Verfassern dieses Referentenentwurfes klar, dass bei Realisierung dieses Entwurfes der Bau von Biomasse-Kraftwerken mit einer elektrischen Leistung von 360 MW (geplante, teilweise genehmigte Projekte innerhalb der nächsten 3 Jahre) gefährdet ist ? Immerhin handelt es sich hierbei um ein Marktvolumen von ca. 700 Mio. Euro, allein aus dem Bau dieser Anlagen.

2. Wie passt der mit diesem Referentenentwurf zusammenhängende wirtschaftliche Zusammenbruch von Biomasse-Kraftwerks-Projekten zu den ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Bundesregierung ? Immerhin wäre allein diese Kraftwerksleistung geeignet, zusätzliche 2,1 Mio. t CO2 pro Jahr allein über die Stromerzeugung zu vermeiden.

Sowohl Ihre persönliche Meinung hierzu als auch die Meinung Ihrer Partei, aber auch Ihre Handlungsabsichten würden mich sehr interessieren.

Beste Grüsse,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Feldmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zur Novellierung des EEG. Gerne will ich versuchen, Ihnen die Positionen meiner Fraktion dazu erläutern. Vorab möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass sich dabei erst um einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) handelt. Dies ist noch kein fertiger Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auch so in den Bundestag eingebracht wird. Es besteht von Seiten aller Beteiligten noch erheblicher Diskussionsbedarf, auch die übrigen beteiligten Ministerien haben sich noch nicht abschließend geäußert. Was letztlich im Kabinett-Paket am 5. Dezember sein wird, ist derzeit noch nicht klar, weil die Abstimmungen zu den unterschiedlichen Gesetzentwürfen noch laufen.

Leider ist es mir auch nicht möglich, Ihre erste Frage konkret zu beantworten. Ich kann Ihnen leider nicht sagen, was sich die Verfasser des Referentenentwurfs gedacht haben. Hierzu müssten Sie sich bitte direkt an das BMU wenden und dort Ihre Argumente vortragen.
Das EEG ist Teil des Meseberg-Beschlusses (Klausurtagung der Bundesregierung) zum Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Es ist geplant, noch vor dem Weltklimagipfel auf Bali im Dezember 2007 ein anspruchsvolles nationales Klimapaket im Kabinett zu beschließen. Informationen finden Sie auf der Website des BMU unter folgendem Link:

http://www.bmu.de/klimaschutz/downloads/doc/39875.php

Meine Fraktion hat sich bereits seit Jahren intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Die Arbeitsgruppe Umwelt von CDU und CSU hat in dem laufenden Verfahren die neuen Entwürfe des EEG und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erhalten und diese vorsorglich geprüft. Im Ergebnis hat die AG Umwelt eine vorläufige Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium und das BMU geschickt, in der die für uns wichtigsten Kritikpunkte an den uns vorliegenden Entwürfen auch für EEWärmeG enthalten sind. Wir beteiligen uns somit auch intensiv an der Diskussion. Unsere Position ist dabei klar. Wir wollen eine technologieoffene Förderung der Erneuerbaren Energien auch im Wärmebereich. Eine Benachteiligung von Biogas und flüssige Biomasse unterstützen wir nicht. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen ist für uns ein zentraler Maßstab bei der Beurteilung. Alle Vorschläge werden von uns am Zieldreieck von ökologischer Effizienz, wirtschaftlicher Vertretbarkeit und sozialer Kompetenz geprüft.

Eine endgültige Stellungnahme kann meine Fraktion aber erst dann abgeben, wenn der letztlich gültige Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Erst dann kann auch ich mich dazu äußern. In dem anlaufenden Gesetzgebungsverfahren wird es sicherlich noch Expertenanhörungen geben, bei denen in der Regel auch Gutachten und Stellungnahmen der verschiedenen Verbände, auch von Vertretern der Erneuerbaren Energien, vorgelegt werden. Was schlussendlich Gesetz wird, vermag ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu sagen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach