Frage an Horst Meierhofer bezüglich Wirtschaft

Portrait von Horst Meierhofer
Horst Meierhofer
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Horst Meierhofer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jan-Peter H. •

Frage an Horst Meierhofer von Jan-Peter H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Meierhofer

Vielen Dank, dass sie meine Frage zur Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerke ausführlich beantwortet haben:
http://www.abgeordnetenwatch.de/horst_meierhofer-575-37805--f289344.html#q289344

Aus ihrer Antwort wird klar ersichtlich, dass nur ein minimaler Teil der möglichen Schäden über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, während darüber hinaus die Betreiber mit ihrem Firmenvermögen haften.

Nach meinem Verständnis ist das Prinzip der Haftpflichtversicherung gerade dazu da, Risiken zu versichern, die die finanzielle Leistungskraft des Versicherungsnehmers überschreiten.

Da die Haftpflichtversicherer ihrerseits wieder Rückversicherungen abschließen, lassen sich in einem marktwirtschaft bewährten Verfahren Risikosummen versichern, die weitaus höher sind, als die in ihrer Antwort beschriebenen vom Wirtschaftspüfer testierten liquiden Mittel.

Daher nochmals eine Präzisierung meiner Frage:

1) Sind Sie - bzw. die FDP - dafür, dass Kernkraftwerke in Deutschland und Europa eine Unternehmens-Haftpflichversicherung mit einer maximalen Deckungsssumme von z.B. 30 Milliarden EUR abschließen sollten. (Diesen Betrag habe ich gewählt, da Rückversicherer mit Schäden in dieser Größenordnung nachweislich operieren können.

2) In welcher Größenordnung würde sich die Versicherunhsbeitrag bei dieser Deckungssumme ungefähr bewegen ?

3) Stimmen Sie der Aussage zu, dass der staatliche Verzicht auf die Pflicht zu einer UNternehmens-Haftpflichversicherung in der skizzierten Größenordnung einen Marktvorteil der Kernenergie gegenüber anderen Energieträgern darstellt ?

Portrait von Horst Meierhofer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Homann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die FDP sieht aktuell keinen Handlungsbedarf und keine Wettbewerbsverzerrung durch die geltenden Regeln: Wie ich in meiner Antwort auf Ihre erste Frage bereits dargelegt habe, kann nach deutschem Atomrecht der Inhaber einer Kernanlage, d.h. ein KKW-Betreiber, die Deckungsvorsorge entweder durch Haftpflichtversicherung oder durch eine sonstige finanzielle Sicherheit erbringen. Die neben der Haftpflichtversicherung bestehende Solidarvereinbarung zwischen den KKW-betreibenden EVU ist ein „sonstige finanzielle Sicherheit“. Diese wurde schon von der damaligen rot-grünen Bundesregierung als gleichwertig anerkannt, weil gewährleistet wird, dass sie in dem von der behördlichen Festsetzung der Deckungsvorsorge gesetzten Rahmen zur Verfügung steht, solange mit ihrer Inanspruchnahme gerechnet werden muss. Das Betriebsvermögen der unbegrenzt haftenden Kernkraftwerksbetreiber einschließlich ihrer Muttergesellschaften liegt um ein Vielfaches höher als die gesetzlich vorgesehene Deckungsvorsorge.

Bei der Frage der nationalen Regelung der atomrechtlichen Deckungsvorsorge ist das hohe Sicherheitsniveau der deutschen Kernkraftwerke zu berücksichtigen. Das hohe Sicherheitsniveau wird durch die auf der Website des BfS veröffentlichten Berichte über sog. meldepflichtige Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken und die Angaben der Betreiber über die betriebliche Verfügbarkeit der Anlagen belegt. Selbst ausgewiesenen Kernenergiegegner wie beispielsweise der damalige Umweltminister Jürgen Trittin, haben das hohe Sicherheitsniveau bestätigt. Dazu kommt, dass die letzten Deutschen KKW Ende 2022 abgeschaltet werden.

Aufgrund dieser hohen Sicherheit der deutschen KKW einerseits und der damit andererseits verbundenen äußerst geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Schäden stellt sich die Frage nach der tatsächlich zu erbringenden Deckungsvorsorge nur äußerst vorsorglich.

Das Atomhaftungsrecht wird inhaltlich außerdem zu großen Teilen durch internationales Recht bestimmt, wie z.B. das Pariser Übereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Aktuell läuft eine EU- Konsultation zur Frage der Haftung für KKW: http://ec.europa.eu/energy/nuclear/consultations/20130718_powerplants_en.htm

Auf dieser Website sehen Sie deutlich, dass Deutschland bereits die strengsten Haftungsregelungen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Meierhofer