Frage an Horst Meierhofer bezüglich Frauen

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Horst Meierhofer
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Frage von Günter M. •

Frage an Horst Meierhofer von Günter M. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Meierhofer,
der Bundestag stimmte vor der Sommerpause über bestechliche und korrupte MdB`s ab...

Ich bin der Meinung kriminelle Politiker gehören nicht in den Bundestag, warum sind Sie und Ihre FDP gegen eine Bestrafung?

mfg Günter Mühlbauer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

erstmal vielen Dank für Ihr politisches Interesse und für das Interesse an der FDP.
Die FDP liegt großen Wert darauf, dass es keine Verbeamtung des Deutschen Bundestages gibt. Der Beamte hat seinen Pflichten neutral nachzukommen. Ein Abgeordneter ist nach Grundgesetz Art. 38 " ein Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen", d. h. er kann völlig einseitige Interesen vertreten, die ein Beamter zu Recht nicht kann. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Es gibt keine strafrechtliche Lösung zu der Freiheit des Mandats und zur Anforderungen die wir an Beamten stellen.

Eine wichtige Aufgabe des Bundesabgeordneten ist es , die Amtsverhältnisse so zu gestalten, dass es nach Möglichkeit keine Bestechung im Bundestag und auch überhaupt keinen Anreiz dafür gibt. Gerade die Transparenz im Deutschen Bundestag führt dazu, dass keine Korruption stattfindet. Das hat bisher sehr gut funktioniert, denn seit vielen Jahren haben wir überhaupt keinen Fall von Bestechung. Wenn ich mich recht entsinne, dann hat es bisher nur zwei Fälle von wirklichem Stimmenkauf gegeben. Das war das Kaufen von Stimmen durch die Stasi der DDR bei einem Votum 1972.

Zudem haben wir in Deutschland die Tradition der Aufhebung der Immunität. Bei uns weiß jeder Abgeordnete, wenn er sich was zu Schaden kommen lässt, dann findet sofort Strafverfolgung statt. Bei uns wird nicht so verfahren wie in Frankreich, wo ganz lange Immunität herrscht und irgendwann, ganz spät die Strafverfolgung stattfindet.

Die FDP setzt ihren Schwerpunkt auf die Verhinderung und Vorbeugung von Korruption und Bestechung der Abgeordnete. Zum einen darf ein Parlament nicht zu klein werden. In einem kleinen Parlament bestimmt praktisch der einzelne Berichterstatter, was verabschiedet wird; dies macht ihn anfällig für Angebote. In einem Parlament wie unserem, in dem schon in den Fraktionen breit diskutiert wird, merken die Kollegen sehr schnell, wenn ein Kollege, dessen Meinung man in aller Regel kennt, plötzlich andere Auffassungen vertritt. Die Kollegen werden dann überrascht nachfragen und dafür sorgen, dass die Argumente, wenn es keine guten sind, nie das Licht des Deutschen Bundestages erblicken. Das ist aktive Vorbeugung gegen Korruption.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen soweit beantworten und bedanke mich für das Interesse an meiner Person. Gerne können Sie bei weiteren Anliegen auf mich zukommen.

Ihr
Horst Meierhofer