Frage an Hubert Deittert bezüglich Innere Sicherheit

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Hubert Deittert
CDU
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Frage von Eike G. •

Frage an Hubert Deittert von Eike G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Deittert,
da Sie CDU Bundestagsmitglied aus meiner Region sind, habe ich einige wichtige Fragen an Sie bezüglich der geplanten Internetsperren, wie sie Frau von der Leyen plant mit dem Vorwand, die Kinderpornographie im Internet zu stoppen. Da ich mich sehr für Netzpolitik interessiere und der Überzeugung bin, dass es nutzlos ist Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten nur mit einem Stoppschild zu versehen anstatt die Inhalte einmalig zu löschen (falls sie auf deutschen Servern liegen). Das ganze Vorhaben dient meiner Meinung nach nur als Deckmantel für die Legalisierung und dem Aufbau einer Internetzensur und gefährdet damit gravierend das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Die vom BKA geführten Listen der gesperrten Seiten werden den Bürgern nicht zugänglich gemacht. Somit bleibt im Unklaren was und wieviel in Deutschland vom Internet zensiert wird. Aber schon alleine der Fakt, dass in Deutschland eine systematische Internetzensur geplant ist, müsste doch Sie, als Bürgerrechtler, aufschrecken lassen, oder etwa nicht? Stehen Sie nicht für Transparenz des Rechtsstaats und achten die Bürgerrechte? Desweiteren würde ich gerne von Ihnen Herr Deittert wissen, inwieweit Sie sich mit der aktuellen Diskussion um die Internetfilter beschäftigt haben, und falls ja, inwieweit Sie sich mit der geplanten Technik, der Manipulation der DNS-Server auseinandergesetzt haben. Denn falls Sie die aktuelle Debatte mit ein wenig technischen Know-How verfolgt haben, werden Sie sicher zugeben müssen, dass die geplante Internetzensur in nur wenigen Sekunden umgangen werden kann. Entsprechende Anleitungen findet man im Internet zu genüge. Also meine abschließende Frage: Glauben Sie daran, dass sich potentielle Kinderpornographie-Interessierte von der geplanten, aber leicht umgänglichen Zensur abschrecken lassen?

Ich würde mich über Anworten auf meine Fragen freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grundkötter,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.5.2009 zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird dieser Missbrauch auch noch vermarktet. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen primär an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.

Bei der Kinderpornographie geht es aber rechtlich um zwei Komplexe. Zum einen bedroht § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe, die kinderpornographische Schriften, bzw. Ton-, Bildträger oder Datenspeicher, verbreiten, solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen. Dies sind diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Netz stellen. Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. In manchen Ländern allerdings bleibt dies leider fruchtlos.

Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt zweitens aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften zu verschaffen. Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es unerträglich, dass wir in Deutschland bisher noch nicht umfassend gegen die in der zweiten Alternative genannte Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgegangen sind. Die Bundesregierung hat darüber unter Federführung der Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich inzwischen auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Lassen Sie mich deren wichtigste Punkte hervorheben: Alle großen Internetzugangsanbieter werden verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Basis sind täglich aktualisierte Sperrlisten des Bundeskriminalamts. Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine Stopp-Meldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird. Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen. Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Da mit den Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird, sollen sie innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten evaluiert werden.

Bei der Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, handelt es sich nicht um eine Zensur des Internets, bei der der Staat willkürlich einige Internetseiten sperren lässt. In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. auf die Verschaffung der Kinderpornographie.

Es ist schwer zu beurteilen, inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, die rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen.

Mit freundlichem Gruß

Hubert Deittert MdB