Frage an Hubertus Heil bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Burkhard G. •

Frage an Hubertus Heil von Burkhard G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil

Warum sorgen Sie nicht dafür, das alle Mitbürger -Arbeiter, Angestellte, Freiberufler, Selbsgtändige, Beamte, Landes- und Bundestagsabgeordnete, usw.- in die Rentenkasse einbezahlen und entsprechend der eigenen Leistungszahlungen die Altersbezüge erhalten.

Leider habe ich zu diesem Thema nichts im Wahlkampf gehört. Auch in Ihrer Themenauswahl wird nur das Thema "Rente mit 67" afgeführt. Zu diesem Thema ist aber alles gesagt. Viel interessanter ist die von mir aufgeworfene Thematik.

mit freundlichem Gruß
B. Günther
Wilhelmstr. 14
D-71101 Schönaich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Günther,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordentenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Mein Fokus liegt dabei auf der Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung.

Das Programm der SPD enthält die Forderung, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen, also u. a. auch Beamte einzubeziehen. Kurzfristig könnte dieses Ziel schon deshalb nicht verwirklicht werden, weil wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der sog. Föderalismusreform nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit seitdem beim jeweiligen Land. Die zunächst erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bedürften einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.

Das Programm der SPD geht weiterhin davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch Betriebsrenten oder öffentlich geförderte private Vorsorge ergänzt wird. Dementsprechend könnte die Beamtenversorgung nicht allein durch die Rentenversicherung ersetzt werden. Vielmehr müsste die Beamtenschaft dann, wie jetzt schon die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, ergänzend bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versichert werden. Da die Beamtenversorgung eine beitragsfreie Versorgung ist, müsste bei ihrer Ablösung durch Rentenversicherung und Betriebsversorgung damit gerechnet werden, dass die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Erhöhung der Bruttobezüge fordern würden, um die künftige Beitragsbelastung auszugleichen. Außerdem würden bestehende Beamtenverhältnisse bzw. erworbene Versorgungsanwartschaften weitgehend unberührt bleiben müssen.

Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung bis auf weiteres nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschah. So ist mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 der sogenannten Riester-Faktor, mit dem die Rentensteigerungen vermindert werden, in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen worden. Dieser Faktor wurde 2009 bereits zum sechsten Mal in der Beamtenversorgung des Bundes angewendet, während er in der Rentenversicherung für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt wurde. Ursprünglich war auch geplant, den in der Rentenversicherung ab 2005 zusätzlich eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor im Beamtenversorgungsrecht umzusetzen. Der Entwurf des von uns eingebrachten Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes ist jedoch durch das vorzeitige Ende der Wahlperiode im Sommer 2005 gescheitert. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Nachhaltigkeitsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung bisher nicht im erwarteten Umfang wirksam werden konnte. Deshalb wird bis Ende 2011 unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung der Versorgungssysteme geprüft, ob die bisherigen und künftigen Einschnitte in der Beamtenversorgung des Bundes ausreichen. Weiterhin wurde die 2012 beginnende gleitende Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre in die Versorgung der Bundesbeamten übernommen. Ebenso wurde die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

Im Übrigen hat der Bund zum 1. Januar 2007 einen Versorgungsfonds errichtet, mit dem die künftigen Versorgungslasten für neu eingestellte Beamte gedeckt werden. Damit wird der Bundeshaushalt nicht erst in der Zukunft, sondern zeitnah mit den Versorgungskosten belastet, womit der bisherige Anreiz entfällt, wegen des scheinbaren Kostenvorteils eher Beamte als Tarifbeschäftigte einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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