Frage an Hubertus Heil bezüglich Frauen

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Hubertus Heil
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Hubertus Heil von Jürgen M. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Heil,
was gedenken Sie gegen die diskriminierende Haltung gegenüber von Frauen in Ihrer Heimatstadt Peine beim Freischießen (Schützenfest) zu unternehmen.
An den Umzügen dürfen ja bekanntlich keine Frauen teilnehmen. Eine Ausnahme bilden nur die Musikkapellen. Weibliche Ehrengäste wurden in der Vergangenheit ausgebuht und haben den Umzug verlassen!
Die Haltung der Veranstalter ist meiner Meinung weder mit deutschem noch mit EU-Recht vereinbar!

mit freundlichen Grüßen
Jürgen Müller

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Sehr geehrter Herr Müller,

das Peiner Freischießen als eines der größten und beliebtesten Feste in Peine hat, wie Sie wissen, eine lange Tradition, die von den sieben Peiner Korporationen bis heute gepflegt wird. Ursprünglich konnten sich Bürger der Stadt von ihren bürgerlichen Pflichten „freischießen“ und sich auf diese Weise mehr Rechte gegenüber ihren Grundherren sichern. Glücklicherweise ist dies heute auch aufgrund des geltenden Grundgesetzes, das die Fundamentalgleichheit der Menschen vor dem Gesetz sichert, rechtlich nicht mehr nötig. Seit vielen Jahren ist es gute Tradition, dass weibliche Ehrengäste, z.B. aktuell die stellvertretende Landrätin ebenso wie Ratsfrauen, sowohl beim Antreten auf dem Marktplatz als auch an den Umzügen teilnehmen. Ob sie jemals „ausgebuht“ wurden, ist mir nicht bekannt – wenn, dann muss das Jahrzehnte zurückliegen. Ich selbst habe das in den vergangenen Jahren niemals erlebt. Peine hat im Übrigen den Zuschlag für das Europaschützenfest im Jahr 2015 erhalten. Schirmherr dieses großen europäischen Festes ist der Präsident des Europäischen Parlamentes Martin Schulz. An diesem Fest nehmen viele Schützen aus europäischen Ländern teil, die vielfach auch Frauen in ihren Reihen haben, die dann beim großen Umzug natürlich mitmarschieren. Die Korporationen sind Botschafter der Stadtgeschichte und sowohl zu ihrer Gründungszeit als auch heutzutage politisch unabhängig. Das bedeutet auch, dass ihnen allein die Entscheidung obliegt, wer Mitglied werden und dementsprechend bei den Umzügen mitmarschieren kann. Es ist nicht Sache der Politik, sich in diese Frage einzumischen. Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage deshalb an die beiden Bürgerschaffer als Hauptverantwortliche.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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