Frage an Hubertus Heil bezüglich Soziale Sicherung

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Hubertus Heil
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Frage von Bettina W. •

Frage an Hubertus Heil von Bettina W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

meine Frage: wie weit ist die Regierungskoalition mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages bezüglich der Einführung der Einkommensgrenze 100000€/Jahr bei der Forderung des Elternunterhalts?
Vor allem auch die Schwiegerkindhaftung finde ich enorm und sehr belastend in der Familie. Wie kann es sein das die leibliche Tochter bei geringen Einkommen nicht dafür aufkommen muss, aber ich als Schwiegerkind indirekt schon?!
Wann findet die Umsetzung statt?

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt.
Mir ist die Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zum Elternunterhalt ein großes Anliegen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits den Entwurf eines „Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erarbeitet.

Bei der Frage der Schwiegerkindhaftung handelt es sich um eine rein unterhaltsrechtliche Fragestellung. Für das Unterhaltsrecht hat das BMAS leider keine Zuständigkeit. Insofern ist die Frage einer unterhaltsrechtlichen Schwiegerkindhaftung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu beantworten.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Nach erfolgter Abstimmung wird der Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und kann unter ww.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetze.html abgerufen werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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