Frage an Hubertus Heil bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hubertus Heil
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Frage von Herbert H. •

Frage an Hubertus Heil von Herbert H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

in Ihrer Beantwortung der Frage von Herrn Britzelmair vom 23.10. nach der Zwangsmitgliedschaft in einer für viele Unternehmer schädlichen Organisation antworteten Sie am 30.10., dass Bundesverfassungsgerichts die Zwangsmitgliedschaft bei den IHK für verfassungsgemäß erklärt hat.

Das ist natürlich kein Argument pro Zwang. Vieles ist verfassungsgemäss, was man bei näherem Hinsehen und bei Bedenken der Gegenargumente nicht machen sollte. Beispielsweise ist es verfassungsgemäss wenn ich meine Ehefrau betrüge und meinen Sohn belüge und meiner Enkelin das Spielzeug wegnehme. Viele Argumente sprechen aber gegen diese Handlungsweisen.
Ebenso und noch viel mehr spricht dagegen in einem Rechtsstaat mit Marktwirtschaft die Unternehmer in eine Zwangsgemeinsachft zu pferchen, die ihnen oft schadet.
Ist Ihnen beispielsweise bekannt, dass die IHK eine Tochter hat - die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs - die den eigenen Zwangsmitgliedern sehr oft hoch kostenpflichtige Abmahnungen sendet?

Ist Ihnen bekannt, dass die IHK gerade wegen der Zwangsmitgliedschaft in der Presse meist mit "im Namen der gesamten Wirtschaft" genannt wird, obwohl die vertretene Meinung sehr oft nicht den Klein- und Mittelunternehmern dient?

Von den Unternehmern verlangen die MdB, dass sie in eine sich selbst schädigende Vereinigung gezwungen werden.
Was würden Sie sagen, wenn Sie gezwungen würden, z. B. der Partei der Linken beizutreten (noch ist der Beitritt zu den Linken wohl verfassungsgemäss)?

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Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwangsmitgliedschaft der IHK. Mein Kollege Reinhard Schultz, MdB, hat bereits auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de dazu inhaltlich Stellung genommen. Als Mittelstandspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist er bestens mit allen Fakten und Entwicklungen zu diesem Thema vertraut. Ich erlaube mir daher Sie an dieser Stelle auf seine Antwort an Herrn Kobs vom 20.12.2007 zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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