Frage an Hubertus Heil bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hubertus Heil
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Frage von Ingrid B. •

Frage an Hubertus Heil von Ingrid B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Es wird nur von der Eröffnung der Friseursalons in RLP gesprochen.
Nagelstudios, kosmetische Fußpflege und Tatoostudios könnten genauso wieder öffnen.
Gerade, bei o.g. wird schon immer unter Hygienebedingungen gearbeitet. Alle Instrumente werden sterilisiert und Mundschütze sind hier auch Normalität. es ist auch immer nur 1 Person anwesend. Ich habe zusätzlich im Nagelstudio noch die Möglichkeit einen Spuckschutz zu installieren.
Diese Leute müssen doch auch eine Perspektive haben, wieder ihre Mieten, Nebenkosten usw. bezahlen zu können. Hier hört man gar nichts. Ich finde es unerträglich das hier mit der Gießkanne entschieden wird und die einzelnen Möglichkeiten nicht bedacht werden.

Ab wann gibt es hier die Aussicht auf eine Öffnung der Betriebe in den besagten Branchen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B..

vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ausführungen bezüglich der Lage von Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios während der COVID-19-Pandemie.

Die aktuelle Pandemie stellt uns alle gerade vor sehr große Herausforderungen und die zu ihrer Begrenzung beschlossenen Maßnahmen haben breite Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche. Ich kann mir gut vorstellen, welche Sorgen Sie im Moment haben und wie groß die Not ist.

Für mich ist wichtig, dass wir mit unseren Maßnahmen alle Betroffenen in den Blick nehmen und umfassende Antworten auf die Vielzahl der sich stellenden Fragen finden. Deshalb haben wir in der Bundesregierung auch eng mit den Bundesländern zusammengearbeitet.

Über die Schließung und Öffnung von personennahen Dienstleitungen, wie die Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios entscheiden die Bundesländer selbstständig. Es freut mich aber, Ihnen mitzuteilen, dass am 13. Mai der Betrieb in Nagel-, Kosmetik- und Tattoostudios wieder erlaubt wurde. Es gelten die allgegenwärtigen Abstands- und Hygieneregeln. Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie in der entsprechenden Verordnung: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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