Frage an Hubertus Heil bezüglich Finanzen

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Markus T. •

Frage an Hubertus Heil von Markus T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heil,

da sich die Kraftsstoffpreise in den letzten Wochen dramatisch verteuert haben, würde ich gerne erfahren, wann unsere gewählte Regierung dem Einhalt gebieten wird. Was genau wird die Regierung gegen weitere Preissteigerungen unternehmen?
Ich bin Alleinverdiener und habe eine vier köpfige Familie. Mein täglicher Arbeitsweg beträgt 59 km (eine Strecke), sodass sich meine Spritkosten mittlerweile auf monatlich 300€ belaufen. Diese Kosten kann ich mir nicht mehr länger Erlauben, ohne dass die Lebensqualität meiner Familie in Mitleidenschaft gezogen wird. Desweiteren steigen durch die hohen Energiepreise auch alle weiteren Kosten.
Ich bitte Sie, hier schnellstmöglich für Ihren Wahlkreis aktiv zu werden, da dieses Problem mit Sicherheit noch weitere Menschen in Ihrem Wahlkreis betrifft.

Mit freundlichen Grüßen
M. Toben

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SPD

Sehr geehrter Herr Toben,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf www.abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Sie beschreiben ein Problem, dass vielen Menschen betrifft. Sie müssen oft lange Strecken vom Wohnort zum Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW zurücklegen. Nicht zuletzt mit Blick auf die steigenden Benzinpreise wird damit vor allem auch die Debatte um die Pendlerpauschale wieder neu angeregt.

Mit seiner Entscheidung vom 23. Januar 2008 hat der Bundesfinanzhof seine Position bekräftigt, nach der er die geltende Form der Pendlerpauschale für verfassungswidrig hält. Damit ist klar: Das Bundesverfassungsgericht wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Ausgestaltung der Entfernungspauschale jetzt letztgültig klären. Bereits vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofes waren dort Vorlagen einzelner Finanzgerichte zu genau dieser Frage anhängig. Deshalb ist damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen wird.

Eine möglichst rasche Entscheidung des Gerichts ist natürlich auch im Interesse der Steuerpflichtigen wünschenswert. Dabei gilt für alle Steuerpflichtigen: Ihre Steuerbescheide sind im Hinblick auf die Entfernungspauschale automatisch nur vorläufig und werden nach einer Entscheidung des Gerichts gegebenenfalls ohne weiteres nachträglich korrigiert.

Die Spitzen der Koalition hatten im vergangenen Herbst, als die Bedenken des Bundesfinanzhofes erstmals sichtbar wurden, ihre Einschätzung bekräftigt, dass die geltenden Regeln der Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie waren der Auffassung, dass der Gesetzgeber durchaus berechtigt war, im Interesse der damals dringend gebotenen Haushaltssanierung einschränkende Modifizierungen an der Pauschale vorzunehmen, die gleichzeitig darauf gerichtet sind, den sozialen Belangen insbesondere bei den Steuerpflichtigen, deren Arbeitsstätte in weiterer Entfernung von ihrem Wohnort liegt, angemessen Rechnung zu tragen.

Diese Auffassung wird im Hinblick auf die sorgfältig zu prüfenden Einwände des Bundesfinanzhofes in den Gremien der Koalitionsfraktionen noch einmal diskutiert werden. In jedem Falle wünschenswert ist jetzt eine möglichst rasche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit meine Position verständlich machen konnte. Für weitere Fragen und Informationen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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