Frage an Hubertus Heil bezüglich Senioren

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Hubertus Heil
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Frage von Manfred S. •

Frage an Hubertus Heil von Manfred S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Heil,

im Tagesspiegel am 23.05.2008 war folgender Bericht zu lesen:

Der RCDS-Vorsitzende Ludewig hat ein Thesenpapier an sämtliche Vereinigungen der CDU geschickt. In dem Papier mit dem Titel "Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger" heißt es: "Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein." Allein mit "Hartz-IV-Beziehern und Rentnern" könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.

Der 25-jährige Ludewig, der auch CDU-Mitglied ist, erklärte, dass er mit dem Papier eine Diskussion darüber in Gang setzen will, wie die Leistungsträger zu stärken sind.

Die F.D.P. hat dieses Thesenpapier strikt abgelehnt.

Meine Frage:

Warum kritisieren führende SPD-Politiker dieses unverschämte Thesenpapier nicht öffentlich?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sollinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf www.abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Der von Ihnen zitierte Vorschlag von Gottfried Ludewig löste nicht nur in der CDU und der FDP zu Recht einen Sturm der Entrüstung aus, sondern auch parteiübergreifend.

Peter Friedrich, der Vorsitzende der "Youngsters", ein Zusammenschluss junger SPD-Abgeordneter im Bundestag äußerte sich zu dem Thema öffentlich und sagte gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung: "So einen Blödsinn habe ich selten gehört, nach den Hüftgelenken jetzt das Wahlrecht." Damit spielt er auf Junge-Union-Chef Philipp Missfelder an, der 2003 gefragt hatte, ob Krankenkassen 85-jährige noch künstliche Hüftgelenke erstatten sollten. Dieser Aussage schließe ich mich an. Im Übrigen bin ich aber der Ansicht, dass man nicht allen öffentlich vorgetragenen Hirngespinsten junger CDU-Mitglieder Aufmerksamkeit schenken sollte. Ein solch absurder Vorschlag widerspricht im Übrigen unserem Grundgesetz und würde spätestens an den Schranken unserer Verfassungsgerichtsbarkeit scheitern.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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