Frage an Hubertus Heil bezüglich Soziale Sicherung

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Frank K. •

Frage an Hubertus Heil von Frank K. bezüglich Soziale Sicherung

Ich würde gerne wissen welche Anstrengungen in der SPD unternommen werden, um die Regelsätze von Hartz zu erhöhen und die Forderungen des Bundesrechnungshofs nach Gerechtigkeit zu erfüllen.

Dazu konkret:
Welche Änderungen im Bereich Energiekosten sind in Planung um zu verhindern dass die Leute weiterhin ihren Strom vom Regelsatz bezahlen?

Welche Änderungen im Bereich Heizkosten sind in Planung, die es ermöglichen den Pauschbetrag für Heizen an die tatsächlichen Energiekostensteigerungen anzupassen?

Welche Anderungen sind geplant, um die gestiegenen Nahrungsmittelpreise zu berücksichtigen?

(Im Durchschnittskorb, der die allgemeinen Preissteigerungen statistisch wiedergeben soll, sind auch Autos und Hifi-Geräte und Computer drin. Weil die immer billger werden, die Hartz Empfänger aber nicht interessieren sind die Zahlen aus diesem Korb totaler Quatsch und statistisch falsch. Der Anteil von Nahrungsmitteln im Korb ist in der Realtität anders.)

Und:
Wer als Hartz IV-Empfänger mehr als 50 Euro im Jahr geschenkt bekommt, muss das dem Jobcenter melden. Das gilt auch für Kinder: Bekommen sie Geldgeschenke von Angehörigen, können die dem Einkommen der Eltern zugerechnet und dann von Hartz IV abgezogen werden.
Wann soll das geändert werden? Wie soll es Kindern aus diesen Haushalten ermöglicht werden, einen Ferienjob anzunehmen bei dem sie den Lohn behalten können?

Wie werden diese geplanten Änderungen durchgesetzt und wie werden sie in der Partei und nach aussen kommuniziert?

Ich hoffe auf erhellende und konkrete Antworten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kolb,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich über www.abgeordnetenwatch.de , auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Sie fragen mich, ob eine generelle Überprüfung des Arbeitslosengeld II (ALG II) Satzes vorgesehen ist. Wie Sie richtig sagen, sind derzeit -- nicht zuletzt durch den steigenden Ölpreis -- viele Dinge teurer geworden. In diesem Fall muss natürlich auch die Höhe der Bezüge immer wieder überprüft und angepasst werden. Wir überlegen dabei, ob der Überprüfungszeitraum auf drei Jahre verkürzt werden sollte, um aktuelle Preisentwicklungen aufzufangen. Generell handelt es sich beim ALG II jedoch um eine Grundsicherung, die jedem Bürger unseres Landes gewährt wird, um seinen Grundbedarf abzusichern. Sie ist keine Dauerlösung, in die Menschen abgeschoben werden sollen. Darum müssen wir uns nicht nur Gedanken um die Höhe dieser Leistungen machen, sondern vor allem darüber, wie wir Menschen in Lohn und Arbeit bringen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass zum 1. Januar 2009 das Wohngeld erhöht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Denn seit der letzten Erhöhung im Jahr 2001 haben sich nicht nur die Mieten deutlich erhöht, sondern insbesondere die Nebenkosten in Form von Heizkosten sind um 50 Prozent gestiegen. Mit der Einbeziehung der Heizkosten in die Wohngeldberechnung helfen wir über 800.000 Menschen in Deutschland.

Die bisherige Berechnungsgrundlage des Wohngeldes war die Bruttokaltmiete. In Zukunft werden die Heizkosten in die Wohngeldberechnung aufgenommen, so dass aus dem Zuschuss zur Kaltmiete jetzt ein Zuschuss zur Warmmiete wird. Dies geschieht bewusst in Form einer Pauschale von rund 30 Prozent, damit weiter ein Anreiz zum Energiesparen gegeben ist. Darüber hinaus werden die Miethöchstbeträge und die Tabellenwerte erhöht. Zurzeit liegen die von den Wohngeldempfängern gezahlten Mieten in knapp 60 Prozent der Fälle über den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen. Die Anhebung der Tabellenwerte hilft vor allem Bewohnern einfacher Wohnungen mit Mieten unterhalb der Höchstbeträge. Damit tragen wir den durchschnittlichen Mietsteigerungen seit 2001 von acht Prozent Rechnung und entlasten die Wohngeldempfänger spürbar.

Ich verstehe Ihren Ärger angesichts des engen finanziellen Spielraums für Arbeitslosengeld II-Empfänger. Haushalte mit geringem Einkommen sind von den steigenden Strompreisen, die sich laut Verbraucherindex für private Haushalte von 1998 bis 2006 um 26,8 % erhöht haben, besonders stark betroffen. Im Rahmen der Sozialgesetzgebung werden die Heizkosten in der Regel pauschal übernommen, wenn diese angemessen sind. Die Angemessenheit der geltend gemachten Kosten wird im Einzelfall von der zuständigen Behörde geprüft. Der geschäftsführende Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion hat darum eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Peter Struck eingesetzt, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen soll. Im Kontext der Energiepreisentwicklung sollen verschiedene Optionen erarbeitet werden, um die negativen Auswirkungen insbesondere für finanziell schwache Schichten in der Bevölkerung zu begrenzen. Die AG hat am 16. Juni 2008 mit ihrer Arbeit begonnen.

Genauere und detaillierte Informationen zu den Grundzügen der Regelsatzpolitik finden Sie in der Kleinen Anfrage, Bundestags-Drucksache 16/1999, die Sie auch auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages abrufen können.

Nun zu Ihren Fragen nach Geldgeschenken und Ferienjobs für Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Geldgeschenke müssen den zuständigen Trägern stets angezeigt werden. Nur dadurch ist es möglich zu überprüfen, ob der Beschenkte auch in Zukunft hilfebedürftig ist. Wenn Geldgeschenke nicht angezeigt werden, kann eine Strafe bis 5000 Euro drohen. Doch es gibt Freigrenzen und die Bagatellgrenze von 50 Euro. Oftmals werden Minderjährige zu Weihnachten, Ostern oder zur Konfirmation mit Geldgeschenken bedacht. Der Freibetrag liegt bei Minderjährigen bei 3100 Euro. Zuzüglich dazu noch einmal 750 Euro für Anschaffungskosten. Damit darf das Gesamtvermögen des Beschenkten nach der Schenkung nicht mehr als 3850 Euro betragen, ansonsten verliert der Beschenkte seine Hilfebedürftigkeit. Dies führt dann im schlimmsten Fall zu Kürzungen oder zum Wegfall der Leistungen.

In Bezug auf Ferienjobs von Kindern aus Familien, die finanzielle Zuwendungen nach SGB II erhalten, kann ich Folgendes sagen. Von der Anrechnung ausgenommen ist lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro je Monat. Von dem Betrag, der diese Grenze überschreitet, muss der Schüler 80 Prozent von dem Einkommen aus dem Ferienjob in dem Topf der Bedarfsgemeinschaft werfen.

Angenommen, die Arbeit würde im Monat 400 Euro einbringen, dürfte der Ferienjobber 160 Euro behalten. 240 Euro würden mit dem Regelsatz verrechnet. Dabei spielt keine Rolle, dass das Einkommen nur in wenigen Wochen erzielt wird - eine rechnerische Aufteilung der Einkünfte auf das Gesamtjahr, wie sie beispielsweise bei der Kindergeldberechnung gilt, gibt es beim Arbeitslosengeld II nicht. Das Bundesarbeitsministerium argumentiert, dass eine Nichtberücksichtigung von Schülereinkommen aus systematischen und Gleichbehandlungsgründen problematisch ist. Eine Änderung bei den Ferienjobs würde Folgeforderungen in anderen Bereichen nach sich ziehen -- etwa bei Zivildienstleistenden, Berufsschülern oder Auszubildenden, die ebenfalls für ihre hilfebedürftigen Eltern aufkommen müssten.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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