Bei meiner Frage geht es um den Versorgungsausgleich für verstorbene Expartner.

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Frage von Joachim W. •

Bei meiner Frage geht es um den Versorgungsausgleich für verstorbene Expartner.

Sehr geehrter Herr Heil,in 2009 ist ja eine Rentenreform durchgeführt worden, in der Versorgungspflichtige massiv benachteiligt werden.Wenn der Versorgungsempfänger verstirbt wird die Rente des Pflichtigen weiterhin gekürzt gezahlt. In meinem Fall hat meine Exfrau mehr als 36 Monate den Versorgungsausgleich bezogen. Es ist für mich unverständlich, dass dieser Zeitrahmen im § 37 ( VersAusglG) verabschiedet wurde. Mir wird weiter Versorgungsausgleich in Abzug gebracht, obwohl es keiner Empfangsperson mehr zugute kommt. Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, das ich in 50 Jahren Arbeit mir entsprechende Entgeltpunkte erarbeitet habe und diese jetzt nicht zurück erhalte. Wie begründen sie , dass die Rentenversicherung mein Geld für sich beansprucht. Tun sie etwas damit diese soziale Schieflage korrigiert wird. Es doch widersinnig, das ich vielleicht andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen muß , da meine Rente um einiges gekürzt wurde.

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