Wann werden endlich die Beamtenbezüge reduziert, wenn die Wirtschaftsleistung sinkt oder einbricht (zB Pandemie, Krieg etc) ? Die Privatwirtschaft, also angehende Rentner, arbeitet für ALLE.

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Frage von Maike H. •

Wann werden endlich die Beamtenbezüge reduziert, wenn die Wirtschaftsleistung sinkt oder einbricht (zB Pandemie, Krieg etc) ? Die Privatwirtschaft, also angehende Rentner, arbeitet für ALLE.

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Sehr geehrte Frau H.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 22. März 2022.

Leider wird mir nicht ganz deutlich, was konkret Ihre Frage ist. Ich vermute, dass es sich um die Frage handelt, warum Beamteninnen und Beamte nicht in die Rente einzahlen.

Diese Frage beantworte ich Ihnen gerne.

Beamte zahlen nicht in die Rentenkasse ein und beziehen auch keine Rente, sondern erhalten eine Pension.

Wenn man von Beamtinnen und Beamten spricht, zählen dazu die öffentliche Verwaltung, die Justiz, die Polizei, sowie das Bildungswesen. Durch die Verbeamtung ändert sich vor allem der Versorgungsstatus im Hinblick auf die Krankenversicherung und die Altersvorsorge, denn zwischen einem normalen Angestelltenverhältnis und dem Beamtenverhältnis bestehen grundlegende Unterschiede.

Durch die Verbeamtung wird der Arbeitnehmer nicht mehr vom gesetzlichen Sozialversicherungssystem erfasst. Es sorgt ab Eintritt in das Beamtenverhältnis der Dienstherr, also der Bund oder das Bundesland für die jeweiligen Beamtinnen und Beamten.

In Krankheitsfällen gewährt der Bund den Beamtinnen und Beamten eine Beihilfe. Ergänzend zur Beihilfe brauchen die Beamtinnen und Beamten deshalb eine private Krankenversicherung, da diese durch die Statusänderung nicht mehr durch eine gesetzliche Krankenversicherung gedeckt wären. Beamtinnen und Beamten sind auch nicht mehr in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung und erhalten deswegen eine Pension. Deswegen bezahlen Beamte keine Sozialabgaben, weil diese an die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherungen gehen, da aber bei den Beamtinnen und Beamten der Staat der Dienstherr ist, müssen keine Abgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- oder gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Generell finde ich es richtig, darüber nachzudenken, im Laufe der Zeit alle in einer Erwerbstätigenversicherung zu vereinen, dass wir langfristig ein System schaffen, das für alle gerecht ist. Eine gemeinsame Rentenkasse für Angestellte, Selbstständige und auch Beamte halte ich langfristig für den richtigen Weg. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam diskutieren, bis wann das gelingen kann. Bei solch einem Beschluss, wird es aber in sehr langen Übergangsfristen ablaufen. Auch das Renteneintrittsalter auf 68 Jahre zu erhöhen empfinde ich für eine falsche Herangehensweise, denn das geht zu Lasten der Jüngeren. Darüber hinaus halte ich eine starre Erhöhung des Rentenalters für lebensfremd und ungerecht.

Ich will einen anderen Weg gehen und der heißt: Wenn wir es schaffen, dass in den 15 Jahren zwischen 2025 und 2040, wo wirklich die geburtenstarken Jahrgänge da sind, möglichst viele Menschen in Arbeit bringen zu anständigen Löhnen, da können wir das System auch stabil und leistungsfähig halten. Und darauf sollten wir uns konzentrieren: Das Rentensystem stabil zu halten, flexible Übergänge in den Ruhestand organisieren, aber keine Erhöhung des Renteneintrittsalters.

Doch leider ist das kein einfaches Unterfangen eine allgemeingültige Regelung zu finden, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem normalen Arbeitsverhältnis und Beamteninnen und Beamte in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen, da die meisten Beamtinnen und Beamten von den Ländern und Kommunen beschäftigt werden und nicht direkt vom Bund. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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