War es richtig, daß Sie bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen sind, um bei der Erwerbsminderungsrente lediglich eine Erhöhung um 3,3% abzuschmettern?

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Hubertus Heil
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Frage von Gisela A. •

War es richtig, daß Sie bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen sind, um bei der Erwerbsminderungsrente lediglich eine Erhöhung um 3,3% abzuschmettern?

Sehr geehrter Herr Heil,
wie kann es sein, daß in allen europäischen Ländern höher Renten gezahlt werden?
Dort werden 14 Monatsrenten gezahlt, Bus und Bahn frei, GEZ frei usw.
In Spanien z.B. wurden in diesem Jahr die Renten um 170€ und im nächsten Jahr wieder um diese Summe erhöht. Deutschland ist doch ein reiches Land, hat aber kein Geld für die Rentner.
In diesen Ländern wird die Arbeitsleistung noch wertgeschätzt.

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Sehr geehrte Frau. A.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist. Insbesondere das Herausgreifen einzelner Aspekte verschiedener Rentensysteme in Europa führt nicht zu sinnvollen Erkenntnissen. Es muss immer die spezifische Situation des jeweiligen Landes und das gesamte Konzept der Alterssicherung ins betrachtet werden.

Sie sprechen mich in Ihrer Anfrage aber in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales an. Hier auf Abgeordnetenwatch stehe ich als Bundestagsabgeordneter für meinen Wahlkreis Gifhorn-Peine Rede und Antwort. Für eine fachgerechte und ausführliche Beantwortung bitte ich Sie daher, sich direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.

Zudem besteht die Möglichkeit, Ihre Fragen auch an das Bürgertelefon des BMAS zu richten. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie in folgender Übersicht: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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