Warum Erhöhung der Hinzuverdienst Grenze auf über 17000€ bei voller EM Rente wenn man Max10std/woche arbeiten darf 10stdx52wochen=520stdx12€=6240€ um das auszureizen muss man 34€ Std.haben

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Frage von Guido W. •

Warum Erhöhung der Hinzuverdienst Grenze auf über 17000€ bei voller EM Rente wenn man Max10std/woche arbeiten darf 10stdx52wochen=520stdx12€=6240€ um das auszureizen muss man 34€ Std.haben

Sehr geehrte Herr Heil diese Rechnung ist nicht nachvollziehbar 34€die Std hat kein Arbeiter. Wenn doch hätte er eine hohe EM Rente und ist gut versorgt und muss nichts hinzuverdienen Mfg

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für Renten wegen voller Erwerbsminderung wurde ab 1. Januar 2023 durch eine dynamische, am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung orientierte Hinzuverdienstgrenze ersetzt. Diese Grenze berücksichtigt das für diese Renten eingeschränkte Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich bzw. weniger als 15 Stunden wöchentlich. Im Jahr 2023 beträgt diese Hinzuverdienstgrenze 17.823,75 Euro.

Unabhängig von den Hinzuverdienstgrenzen gilt bei allen Erwerbsminderungsrenten, dass der Hinzuverdienst nur innerhalb des für die Rente vorausgesetzten Restleistungsvermögens (bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich bzw. unter 15 Stunden wöchentlich) erzielt werden darf. Diese zeitliche Grenze ist unbedingt weiterhin zu beachten. Ihre Einhaltung wird von der Deutschen Rentenversicherung nachgeprüft, da andernfalls die grundlegende Voraussetzung für den Bezug der Erwerbsminderungsrente fehlt.

Inwiefern die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen des Restleistungsvermögens ausgeschöpft wird, ist, wie von Ihnen dargestellt, vom individuellen Stundenlohn abhängig. Auch in der Gruppe der erwerbgeminderten Menschen gibt es Personen mit hohen Stundenlöhnen. Dieser Personengruppe wird durch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze die Chance einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Rahmen ihres Restleistungsvermögens ermöglicht. Erwerbsgeminderten Menschen mit niedrigeren Stundenlöhnen entsteht aus der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze keinerlei Nachteil.  

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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