Warum wird meine Wittwenrente mit meiner Altersrente zur Versteuerung zusammengelegt. Zu Arbeitszeiten wurden die Einkommen doch auch getrennt versteuert
Sehr geehrte Frau G.,
ich kann gut nachvollziehen, dass die Zusammenlegung von Altersrente und Witwenrente bei vielen Betroffenen als ungerecht empfunden wird – insbesondere, weil während des Arbeitslebens Einkommen oftmals getrennt besteuert wird.
Für die Besteuerung ist jedoch entscheidend, welches Einkommen einer steuerpflichtigen Person insgesamt zufließt. Dabei ist es unerheblich, ob jemand ausschließlich eine eigene Rente bezieht oder zusätzlich eine Witwenrente erhält. Beide Einkünfte werden zusammengerechnet, um das gesamte zu versteuernde Einkommen der steuerpflichtigen Person zu ermitteln.
Hierbei gilt selbstverständlich der gesetzliche Grundfreibetrag. Erst wenn die Summe der Einkünfte diesen Freibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.
Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil
