Wie funktioniert der Aufschlag bei der erste Stufe zur Erwerbsminderungsrente?

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Frage von Stefan L. •

Wie funktioniert der Aufschlag bei der erste Stufe zur Erwerbsminderungsrente?

Sehr geehrter Herr Heil,
ich habe noch eine zweite Frage zu Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Ab Juli soll ja ein vereinfachter Zuschlag ausgezahlt werden. Wie funktioniert das genau? Wird meine Nettorente mit dem Zuschlag abgeglichen? Heißt das wenn ich Anspruch auf 7,5% habe. Wird dieser Prozentsatz auf meine Nettorente aufgeschlagen? ich verstehe noch nicht ganz wie das funktionieren soll.

MfG

Stefan L.

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es freut mich, dass Sie vom Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente profitieren.

Wenn Sie berechtigt sind, erhalten Sie im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über ihren Rentenzuschlag.

Der Rentenzuschlag wird regelmäßig in der Höhe ausgezahlt wie dies auch ursprünglich ab Juli 2024 vorgesehen war. Ab Dezember 2025 setzt der reguläre Zuschlag ein, der zusammen mit der Rente ausgezahlt wird.

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024.

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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