Frage von Markus K. • 26.03.2024
Wie stehen Sie zur Erfassung der Arbeitszeit für Lehrer, die einer gesetzlichen Regelung entspricht und die von der KMK seit Jahren nicht umgesetzt wird? Das Urteil dazu stammt aus dem Jahr 2022.
Sehr geehrter Herr Heil,
die Kultusministerkonferenz ist ja schon einmal an Sie wegen einer Sonderregelung für Lehrer bei der Arbeitszeiterfassung herangetreten.
Wie positionieren Sie sich zukünftig gegenüber solchen Ansinnen der Kultusministerkonferenz, eine Extrawurst nach Wunsch gebraten zu bekommen, nur damit man dem Personal keine Wertschätzung gegenüber zeigen muss?
Wann gilt Recht und Gesetz auch für Lehrer? Manchmal wünschte ich mir, ich wäre stattdessen ein Schwein bei Tönnies, dann wäre zumindest der Tierschutz ein Thema und Peta hätte ein Auge auf mich.
Mit freundlichem Gruß
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD