Wie stellt die Bundesregierung bis zum 15.11.24 sicher, dass §4(2) der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union umgesetzt wird?

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Frage von Thomas H. •

Wie stellt die Bundesregierung bis zum 15.11.24 sicher, dass §4(2) der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union umgesetzt wird?

§4 2) der o.g. Richtlinie:

" Darüber hinaus legt jeder Mitgliedstaat, in dem die tarifvertragliche Abdeckung unterhalb einer Schwelle von 80 % liegt, einen Rahmen fest, der die Voraussetzungen für Tarifverhandlungen schafft, entweder durch Erlass eines Gesetzes nach Anhörung der Sozialpartner oder durch eine Vereinbarung mit diesen. Dieser Mitgliedstaat erstellt außerdem einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Der Mitgliedstaat erstellt den Aktionsplan nach Anhörung der Sozialpartner oder im Einvernehmen mit ihnen oder, auf gemeinsamen Antrag der Sozialpartner, nach Maßgabe der Einigung der Sozialpartner. Der Aktionsplan enthält einen klaren Zeitplan und konkrete Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung unter uneingeschränkter Achtung der Autonomie der Sozialpartner.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.

Der gemäß Artikel 4 Absatz 2 der EU-Mindestlohn-Richtlinie bei einer tariflichen Abdeckung unterhalb der Schwelle von 80 Prozent zu erstellende Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen ist jedoch nicht Teil der bis zum 15. November 2024 abzuschließenden Richtlinienumsetzung, sondern der nachgelagerten Richtliniendurchführung. Die Europäische Kommission erwartet die nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten mit einer tariflichen Abdeckung unterhalb der Schwelle von 80 Prozent bis spätestens Ende 2025. Es wird erwartet, dass Deutschland diese Schwelle zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt (15. November 2024) unterschreitet, sodass ein Aktionsplan von Deutschland voraussichtlich zu erstellen sein wird. Zum Zeitplan sowie einer etwaigen inhaltlichen Ausgestaltung kann derzeit keine Auskunft gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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