Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder bei den Eltern verbleibt?

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Frage von Katrin B. •

Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder bei den Eltern verbleibt?

Sehr geehrter Hr. Heil,
zZ erhalten vollj. behinderte Kinder KiGeld, u. Anspruchsberechtigte sind bisher die Eltern, bis zu ihrem Ableben. Dadurch, dass der KiG-Anspruch bei den Eltern liegt, erfolgt die Auszahlung auch an die Eltern.
D.h., das volljährige, ü25-jähr. Kind bekommt das KiG über seine Eltern, z.B. um davon Fahrtkosten, nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen wie z.B. für Zuzahlungen bei Medikamenten ü. dem Festpreis, aber auch Hobbys o.ä. zu bestreiten. Bisher ist das Kindergeld für behinderte(!) erwachsene "Kinder" also anrechnungsfrei, zusätzlich zur GruSi im Vergleich bei gesunden Kindern.
Nach der neuen KinderGrundsicherung würde der Anspruch auf das Kind übergehen u. damit
- mit der Grundsicherung verrechnet werden
- die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages bei der Lohnsteuer würde wegfallen
- die Geltendmachung weiterer außergewöhnl. Belastungen bei Lohnsteuer würde wegfallen
Eltern vollj. behind. Kinder wären künftig deutlich schlechter gestellt
mfG B.

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Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der am 27. September 2023 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf für eine Kindergrundsicherung fasst verschiedene familienpolitische Leistungen zusammen. Dies gilt insbesondere für das Kindergeld, welches künftig den Garantiebetrag in der Kindergrundsicherung bildet. Nach dem zurzeit vorliegenden Gesetzentwurf liegt der Anspruch auf den Garantiebetrag, wie beim derzeitigen Kindergeld, weiterhin bei den Eltern.

Zudem sind volljährige Kinder, die den Garantiebetrag aufgrund einer Behinderung über die sonst vorgesehenen Altershöchstgrenzen hinaus erhalten, explizit von der Antragstellung auf unmittelbare Auszahlung an sich selbst ausgeschlossen. Die von Ihnen angesprochen steuerlichen Absetzungen, der Pauschbetrag für Behinderung und die außergewöhnlichen Belastungen, sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung. Ihre Befürchtungen, dass Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung schlechter gestellt werden, sind damit also unbegründet.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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