In der Bundesregierung planen wir eine große Reform bei der Besteuerung der Renten, durch die viele Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden.
Eine Änderung der Rentenbesteuerung muss deshalb geschehen, damit es zukünftig nicht bei bestimmten Jahrgängen zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Wenn Sie im Jahr 2022 einmal berufstätig waren, und sei es nur ein Tag gewesen, können Sie im September Ihren Anspruch auf die 300 Euro durch eine Steuererklärung für 2022 geltend machen.
Damit Sie als Eltern aber nicht erst durch Ihre Steuererklärung entlastet werden gibt es für alle Familien ergänzend zum Kindergeld einen Bonus von 100 Euro pro Kind.
Die spürbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die Folgen der Pandemie treffen die Schwächsten am härtesten.
Aufgrund der verschiedenen Fallgestaltungen der mobilen Arbeit/Telearbeit/Homeoffice als Mittel der Pandemiebekämpfung („flatten the curve“) soll bis einschließlich Juni 2022 eine pandemiebedingte Tätigkeit im Homeoffice keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben.