Antwort 22.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Deshalb tritt zum 1. Januar 2024 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft
Deshalb tritt zum 1. Januar 2024 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft
Ich habe mich mit der Frage zur Einführung eines solchen Mechanismus auseinandergesetzt und kann verstehen, dass es Menschen gibt, die das Konzept gut finden. Allerdings muss man dabei die Komplexität dieser Idee beachten und weitere Aspekte berücksichtigen, die in der politischen Debatte aus meiner Sicht oft zu kurz kommen.
In unseren Entlastungspaketen werden sowohl kleine als auch große Familien entlastet.
Im Ergebnis erhöhten sich die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 um rund 12 Prozent
Das übergeordnete Ziel bleibt ein angemessenes Lohnniveau sicherzustellen, in erster Linie durch Tarifverträge.