Frage an Ilona Deckwerth bezüglich Soziale Sicherung

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Ilona Deckwerth
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Frage von Thomas S. •

Frage an Ilona Deckwerth von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Deckwehrt,

in Ihrer Antwort auf die Frage von Frau A. schreiben Sie, Zitat:

"Siee haben recht: die Finanzierung der Krankenhäuser muss dringend verbessert werden!

Deshalb fordert die SPD zum Beispiel, dass ein Investitionskostenzuschussgesetz verabschiedet wird und damit Anreize und Hilfen geboten werden, um Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anzustoßen und zu unterstützen. Die SPD steht für eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der bayerischen Krankenhäuser gerade auch im ländlichen Raum.

Die SPD setzt sich zudem für gute Arbeitsbedingungen und eine leistungsgerechte Bezahlung für das pflegerische und ärztliche Personal in Krankenhäusern ein. Einsparungen dürfen nicht zu Lasten der PatientInnen und des Pflegepersonals gehen. Um auf dieser Basis eine qualitativ hochwertige Versorgung zu erreichen, fordern wir eine gesetzliche Personalbemessungsverordnung."

http://www.abgeordnetenwatch.de/ilona_deckwerth-1234-73365--f389588.html#q389588

Das hört sich für mich prinzipiell nicht schlecht an, Ihre Antwort empfinde ich aber leider als zu unpräzise und macnher Vorschlag kommt mir eher als recht unverbindliche Absichtserklärung daher.

Frage 1:

Wie und vom wem sollen in welcher Höhe die Finanzierung bzw. Gegenfinanzierung von Anreizen und Hilfen geleistet werden, die in dem von Ihnen benannten Investitionskostenzuschussgesetz vorgesehen sind?

Frage 2:

Wenn Sie schreben, dass die SPD sich für gute Arbeitsbedingungen und eine leistungsgerechte Bezahlung für das pflegerische und ärztliche Personal in Krankenhäusern ein setzten würde, könnten Sie konkrete Beispiele dafür benennen, was Sie bzw. die SPD in den letzten Jahren unternommen haben, um diesen Anspruch in der Realpolitik zu verfolgen?

Frage 3:

Da Sie keine konkrete Angaben in Ihrer Antwort liefern:

Wie sieht die von Ihnen benannte
gesetzliche Personalbemessungsverordnung in der Vorstellung der SPD aus ?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schüller,

die Finanzierung von Krankenhäusern sowie von Alters- und Pflegeeinrichtungen muss dringend verbessert werden. Diese meine Aussage basiert auf meinen über viele Jahre gemachten persönlichen Erfahrungen als Betroffene, als Vorsitzende des SeniorInnenbeirats in Füssen und als Gewerkschafterin. Um hier endlich Verbesserungen zu erreichen, engagiere ich mich politisch in der SPD und kämpfe für einen Regierungswechsel!

Zu Ihrer ersten Frage:
> Wie und von wem sollen in welcher Höhe die Finanzierung bzw. Gegenfinanzierung von Anreizen und Hilfen geleistet werden, die in dem von Ihnen benannten Investitionskostenzuschussgesetz vorgesehen sind?

Die Investitionskosten sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt. Das Land entscheidet auf Antrag über die notwendigen Investitionskosten. Die Länder haben im Zuge der Einsparungspolitik der schwarzgelben Staatsregierung die Investitionsförderung nach dem KHG in den letzten Jahren um mehr als 25 % reduziert. Es besteht zwischenzeitlich ein erheblicher Investitionsstau von mehr als 50 Mrd. Euro. Um dennoch notwendige und überfällige Investitionen vornehmen zu können, haben Krankenhausbetreiber - private stärker wie öffentliche - die Finanzierung über die Personalkosten vorgenommen. Wir fordern, dass das Land Bayern die volle Investitionskostenförderunggewährt, um entsprechende Anreize und Hilfen für die Modernisierung und Sanierung von Krankenhäusern sowie von Alten- und Pflegeheimen zu geben. Die Betreiber dürfen nicht gezwungen werden, über Personalkosten zu investieren.Diese Zuschüsse müssen über Steuereinnahmen finanziert werden. Ebenso müssen mit dem seit 2003 erfolgten Systemwechsel der Finanzierung des Krankenhausbetriebes über die sog. DRG`s diese Richtlinien überarbeitet und weiterentwickelt werden. Diese DRG`s führten und führen zu einer Umverteilung der Mittel und zu einem unsinnigen Wettbewerb im Krankenhaussektor.

Zu Ihrer zweiten Frage:
> Wenn Sie schreiben, dass die SPD sich für gute Arbeitsbedingungen und eine leistungsgerechte Bezahlung für das pflegerische und ärztliche Personal in Krankenhäusern einsetzen würde, könnten Sie konkrete Beispiele dafür benennen, was Sie bzw. die SPD in den letzten Jahren unternommen haben, um diesen Anspruch in der Realpolitik zu verfolgen?

Die erste Forderung ist die nach Tariftreue, für die sich die SPD und ich seit jeher einsetzen. Die Beschäftigten müssen - gerade auch bei privaten Betreibern - grundsätzlich nach Tariflohn bezahlt werden und dürfen nicht mit niedrigeren Entgelten abgespeist werden. Tariferhöhungen, die durch die Gewerkschaften vereinbart werden, müssen in voller Höhe refinanziert werden und nicht, wie aktuell, nur zu einem kleinen Teil. Dafür werden wir uns einsetzen, insbesondere auch dafür, dass nur Krankenhäuser mit Tarifbindung refinanziert werden. Aktuell ist es so, dass alle Krankenhäuser, ob tarifgebunden oder nicht, davon profitieren. Mit maßgeblicher Unterstützung durch die SPD und der Gewerkschaftenwurde jüngst endlich auch ein Mindestlohn in der übrigen Pflegebranche (ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen) von aktuell 9 Euro durchgesetzt.
Die SPD-Landtagsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Reihe von schriftlichen Anfragen z.B. zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs, die Ausbildung von Pflegekräften, usw. gestellt, die in der Regel abgelehnt worden sind.

Zu Ihrer dritten Frage:
> Wie sieht die von Ihnen benannte gesetzliche Personalbemessungsverordnung in der Vorstellung der SPD aus ?

Wenn Sie sich noch erinnern, wurde 1993 die PPR (Pflege-Personalregelung) in den Krankenhäusern eingeführt. Diese wurde aber von der damaligen Regierung 1995 wieder ausgesetzt, da sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personalmehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Diese bietet nach wie vor eine gute Grundlage für eine entsprechende neue Verordnung. Sie muss aktualisiert und weiterentwickelt werden. Das wollen wir zusammen mit den betroffenen Beschäftigten machen und werden uns deshalb zusammen mit den Gewerkschaften beraten. Die Belastungen, denen die Beschäftigten in allen Bereichen des Krankenhauses durch gesetzliche Fehlentscheidungen ausgesetzt sind, müssen durch eine vernünftige und gesetzlich verankerte Personalbemessung reduziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Deckwerth