Frage an Ilse Aigner von Karl S. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Aigner,
in Ihrem heutigen Antwortschreiben an H. Dr. Bohn führten Sie u.a. aus, daß eine Rentenerhöhung von mehr als 1.1 % die nachfolgenden Generationen zu stark belasten würde und zu einer zusätzlichen Staatsverschuldung führen müsse.
Ich möchte Ihnen hiermit die Frage stellen, ob die Pensions- erhöhung von ca. 8 % (2008/2009) für die Ruhestandsbeamten des Bundes zu keinen Belastungen der Folgegenerationen bzw. weiterer Staatsverschuldung führt.
Gibt es bei den Beamten kein Demografieproblem? Wann erfolgt bei dieser Berufsgruppe die wirkungsgleiche Übernahme von Riester-, Nachhaltigkeits- u. Nachholfaktoren etc. analog den Renten? Was unternehmen Sie und Ihre Partei um die offensicht- lich zu ungunsten von Renterinnen und Rentner vorhandenen Ungleichheiten beider Versorgungssysteme zu beseitigen und wie sollen diese enormen Pensionslasten zukünftig finanziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Spies
Sehr geehrter Herr Spies,
die Gegenüberstellung der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung ist aus mehreren Gründen schwierig. Es handelt sich um unterschiedliche Versorgungssysteme mit unterschiedlichen zu Grunde liegenden Berechnungsverfahren. Hinzu kommt ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang häufig übersehen wird: Die Beamtenversorgung stellt für die Versorgungsempfänger grundsätzlich - abgesehen von der Möglichkeit, private Altersvorsorge zu betreiben, was jedermann offen steht - die einzige Säule der Altersversorgung dar. Die gesetzliche Rente hingegen ist eine Regelsicherung (erste Säule), die oftmals von einer Betriebsrente als Zusatzsicherung (zweite Säule) ergänzt wird. Beamte hingegen haben neben ihrer Pension keine Versorgungsleistungen, die einer Betriebsrente vergleichbar wären.
In den Jahren 2003 bis 2005 gab es praktisch Nullrunden. 2006 wurden Maßnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts getroffen, die für die Beamten spürbare Kürzungen enthielten. Für die Jahre 2006 bis 2010 entspricht dies einer durchschnittlichen Kürzung der Pensionen um rund 2%. Konkret erfolgte dies durch mehrere stufenweise Kürzungen der Jahressonderzahlung. Hinzu kommt noch die bereits im Jahre 2002 vorgenommene Kürzung des Versorgungshöchstsatzes um 3,25 Prozentpunkte auf 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Bereits zum 01.01.2004 wurde das Urlaubsgeld für die Beamten des Bundes ersatzlos abgeschafft. Das Urlaubsgeld hatte bis Ende 2003 einheitlich 332,34 € für die Beschäftigten in den unteren bis mittleren Besoldungsgruppen sowie 255,65 € in den Besoldungsgruppen ab A 9 (alte Bundesländer; In den neuen Ländern betrug das Urlaubsgeld 255,65 € für alle Beschäftigten.) betragen. Damit haben die Beamten des Bundes in den letzten Jahren mit Sicherheit überdurchschnittliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.
Die aktuellen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformen 2004 und 2007) werden mit dem derzeit in der parlamentarischen Beratung befindlichen Dienstrechtsneuordnungsgesetz wirkungsgleich auf die Beamten des Bundes übertragen. Der mit der Rentenreform 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor soll grundsätzlich in der Beamtenversorgung nachgezeichnet werden. Hierzu gilt allerdings: Dieser Faktor ist infolge einer gesetzlichen Schutzklausel bisher weitgehend wirkungslos geblieben, d.h., die Rentnerinnen und Rentner sind faktisch hiervon bisher nicht betroffen. Der Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes sieht aber vor, dass die Bundesregierung bis Ende 2011 prüfen muss, welche Auswirkungen der Nachhaltigkeitsfaktor bis zu diesem Zeitpunkt im Rentenrecht tatsächlich hat. Anschließend wird auf dieser Basis entschieden, welche Schritte in der Beamtenversorgung zu ergreifen sind, um die realen Auswirkungen dieses Faktors in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Versorgung der Bundesbeamten zu übertragen.
Die Versorgungsanpassungen erfolgen aber unter Anwendung der 2001 eingeführten schrittweisen Abflachung des Versorgungsniveaus mittels des so genannten Riester-Faktors um insgesamt 1,62 Prozentpunkte. Der Riester-Faktor wird somit wirkungsgleich auf die Versorgung übertragen. Anders als es die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag für die gesetzliche Rente beschlossen haben, wird die Anwendung des Riester-Faktors in den Jahren 2008 und 2009 jedoch nicht ausgesetzt. Die durch den Riester-Faktor bedingte Kürzung trifft somit in 2008 und 2009 zwar die Versorgungsempfänger des Bundes, nicht jedoch die Rentner in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Dies sollte gerade dann nicht verschwiegen werden, wenn der - schwierige - Vergleich mit den Rentenempfängern bemüht wird. Die sich aus der Anwendung dieses Faktors ergebende Minderung der Versorgungsanpassungen wird zur Hälfte der seit 1998 bestehenden Versorgungsrücklage zugeführt.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch etwas zu der von Ihnen gestellten Frage nach der künftigen Finanzierung der Beamtenversorgung ergänzen. Beamte - Aktive wie Versorgungsempfänger - bezahlen seit mehreren Jahren jeweils 0,2 % von der linearen Einkommensentwicklung in die so genannten Versorgungsfonds von Bund, Ländern und Gemeinden ein. Damit wird letztlich das Einkommen laufend um 0,2 % pro Jahr abgeschmolzen. Damit wird das Ziel verfolgt, künftig einen immer größeren Teil der Beamtenversorgung nicht mehr aus den laufenden Haushaltseinnahmen, sondern aus entsprechenden Kapitalerträgen zu finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner