Hätten Sie dem Selbstbestimmungsgesetz, das 2021 neulich im Bundestag debattiert (und abgelehnt) wurde, zugestimmt?

Hier sehen Sie mich, Imke Pirch. Eine junge Frau, 31 Jahre alt. Ich lächel freundlich und schaue Sie an.
Imke Pirch
DIE LINKE
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Frage von Wolfgang K. •

Hätten Sie dem Selbstbestimmungsgesetz, das 2021 neulich im Bundestag debattiert (und abgelehnt) wurde, zugestimmt?

Hier sehen Sie mich, Imke Pirch. Eine junge Frau, 31 Jahre alt. Ich lächel freundlich und schaue Sie an.
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Frage.

Der Gesetzesentwurf ist eingereicht worden mit dem Antrag das Transsexuellengesetz zu streichen, denn es ist veraltet und lässt eine Behandlung von transsexuellen Menschen zu, als wären sie krank. Als Auflage zur Eintragung der Geschlechtsänderung muss z.B. ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Ich denke aber, da Sie konkret nach dem Gesetzesentwurf fragen, kennen Sie die Details, möglicherweise besser als ich. 

Ja, ich bin dafür, dass das Transsexuellengesetz gestrichen wird und wir ein Selbstbestimmungsgesetz beschließen, denn lesbische, schwule, inter-, trans-, bi-, asexuelle, queere Menschen erleben immer noch Diskriminierungen in Deutschland, die auch mit ihrer rechtlichen Situation zu tun haben. Hier müssen wir dringend nachbessern!

Eine Namesänderung muss einfacher sein und muss dann auch auf anderen Dokumenten, wie der Geburtsurkunde der Kinder möglich sein. Adoptionen müssen leichter ermöglicht werden. Medizinische Leistungen sollen von den Kassen übernommen werde, denn es geht auch um psychische und soziale Gesundheit, die dadurch gesichter wird. Beratungsangebote müssen ausgeweitet werden und der Zielgruppe entsprechen, also spezifisch beraten können, z.B. auch für Eltern von intersexuellen Kindern und für diese selbst. uvm.

Einige Maßnahmen sind in meinen Augen schnell und einfach umzusetzen, wie die Änderung der Blutspenderichtlinien, die ebenfalls homo-, bi-, transsexuelle Menschen diskriminieren und nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Ebenso die Installation von geschlechtsneutralen Toiletten sollte schneller umgesetzt werden, als erstes in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Unternehmen.

Ich habe den Gesetzesentwurf nicht im Detail durchgelesen und mich auch noch nicht bis in die Tiefe mit der Situation und den nötigen Änderungen befasst. Möglicherweise fehlen Aspekte in dem Gesetzesentwurf für das Sebstbestimmungsrecht. Dafür müsste ich mehr ins Detail gehen, aber ich denke meine grundlegende Haltung konnte ich verdeutlichen.

Ich wünsche einen angenehmen Restsommer.

Imke Pirch