Frage an Inge Gräßle bezüglich Finanzen

Dr. Inge Gräßle
Inge Gräßle
CDU
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Frage von Benedikt M. •

Frage an Inge Gräßle von Benedikt M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

ich würde gerne Ihren Standpunkt sowie Ihr Abstimmungsverhalten zum ESM-Vertrag kennen lernen.

Insbesondere die Erläuterung Ihres Standpunktes zu sowie eine kritische Diskussion der nachfolgenden ESM-Artikel im Zusammenhang mit dem essentiellen Budgetrecht des Bundestages wünsche ich mir:
Artikel 8: ... 700 Miliarden Euro ... die Brandmauer reicht nicht aus für alle Staaten und noch mehr Geld löst das Problem nicht, sondern schafft mehr Risiken. Eine Fiskalunion ist vertraglich ausgeschlossen.
Artikel 9: ... unwiderruflicher Kapitalabruf binnen 7 Tagen ...kein Einspruch seitens des Parlaments möglich ... sofort haushaltswirksam ... setzt europaweit die Abwärtsspirale in Gang
Artikel 10: ... Änderung des Grundkapitals ... jederzeit kann eine beliebige Erhöhung stattfinden, ohne Widerspruchsrecht ... keine Revidierung der Entscheidung möglich, auch nicht durch neu gewählte Volksvertreter
Artikel 27: ... volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit des ESM und umfassende gerichtliche Immunität ... d.h. ESM kann klagen, aber nicht verklagt werden und dies auch nicht von den gewählten Parlamenten
Artikel 30: ... Immunität von Personen ... keinerlei Rechenschaftspflicht, noch nicht einmal Offenlegungspflicht

Es ist kaum vorstellbar, dass Sie als Privatperson einen Vertrag unterzeichnen würden, der Ihnen wie oben ausgeführt unwiderruflich jegliches Recht aus der Hand nimmt und über Ihr Leben sowie das Ihrer Nachfahren so tiefgreifend bestimmen kann.

Sie sind als Abgeordneter in erster Linie Ihrem Gewissen verpflichtet. Würden Sie diesen ESM-Vertrag stellvertretend für die Bundesbürger ihres Wahlkreises unterzeichnen?

Bitte nehmen Sie öffentlich dazu Stellung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Benedikt Mandel

Dr. Inge Gräßle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Dr. Mandel,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Da ich einige Fragen zum ESM erhalten habe, war mein Büro bemüht in den letzten Wochen all diese Fragen zu prüfen und abzuarbeiten.
Ich habe daher auch eine gesonderte Rubrik auf die Fragen und Antworten auf meiner Homepage veröffentlicht: http://www.inge-graessle.eu/64
Unter anderem finden Sie dort auch Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen. Falls Sie darüberhinaus noch offene Fragen haben sollten, dürfen Sie jederzeit auf mich zukommen.

Nur eine grundsätzliche Bemerkung an dieser Stelle: Das Europaparlament ist bei der Beschlussfassung zum ESM nicht in der Mitentscheidung. Die nationalen Ratifizierungsgesetze müssen vom deutschen Bundestag verabschiedet werden. Als Europaabgeordnete stimme ich nicht über den Vertrag oder dessen Umsetzung ab. Allerdings wird das Europaparlament die Rolle der Kommission in der neuen ESM-Institution kontrollieren und kritisch überwachen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle

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