Frage an Ingo Egloff bezüglich Staat und Verwaltung

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Ingo Egloff
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Ingo Egloff von Jürgen S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Egloff,

ich schreibe an Sie auch als Landesvorsitzenden der SPD. Auf Bundesebene haben Olaf Scholz als Arbeitsminister (Link zur Presseerklärung: www.bmas.de/coremedia/generator/23012/2007__12__20__bverfg__entscheid.html ), Andrea Nahles als stellv. Bundesvorsitzende (Pressemitt. 1050 der SPD -Bundestagsfraktion v. 20.12.2007) und Ludwig Stiegler als stellv. Vorsitzender der Fraktion (Pressemitt. 1054 der SPD-Bundestagsfraktion vom 20.12.2007) ziemlich gleichlautend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur Nichtvereinbarkeit der Arbeitsform "Arbeitsgemeinschaft" für das SGB II (Hartz IV) mit dem Grundgesetz reagiert. Alle drei präferieren eine Lösung mit starkem Übergewicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. das Modell der getrennten Trägerschaft (wobei auch der Hauptanteil bei der BA läge). Auf Hamburg bezogen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Arbeit der über 700 städtischen Mitarbeiter/innen in der ARGE Hamburg (SOLL-Zahl 756 FHH-Stellen, siehe Drs. 18/5347 Hamburgische Bürgerschaft) von den genannten Bundespolitikern der SPD, insbesondere Olaf Scholz als Hamburger nicht wertgeschätzt wird. Bei einer Bundeslösung würden diese neben den Asklepios Mitarbeitern ein Unterbringungs- und Finanzierungsproblem darstellen, bei getrennter Trägerschaft wären immer noch fast 500 Mitarbeiter/innen "über" (lediglich 12,6 % kommunaler Anteil von allen Mitarbeitern, siehe ARGE-Vertrag). Meine Fragen:
Welche Organisationsform des SGB II würde die SPD Hamburg und ein SPD geführter Senat im Bundesrat unterstützen?
Was würde, falls sich der Bundesarbeitsminister durchsetzt ein SPD geführter Senat mit dem Mitarbeiterüberhang machen und wie sollte die Personallücke bei der BA aufgefüllt werden?
Würden Sie die Mitarbeiter/innen der Stadt zwangsweise zur BA umsetzen?
Wie schätzen Sie die getrennte Trägerschaft vor dem Anspruch "Leistung aus einer Hand", "Bürgerfreundlichkeit" und "Vermeidung von Doppelarbeit" ein?

Gruß js

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlenker,

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Hamburg in eine schwierige Lage geraten. Es wird das Problem zu lösen sein, ob Hamburg optieren soll, d.h. die Betreuung der Arbeitslosen ganz in die Hand nehmen soll oder nicht. Der Diskussionsprozess darüber ist in der Hamburger SPD nicht abgeschlossen. Fakt ist aber, dass die Mitarbeiter der ARGE alle gebraucht werden. eigentlich ist der Personalbestand noch nicht einmal ausreichend, da die Vermittlungsrelation Sachbearbeiter zu Kunden noch nicht einmal theoretisch eingehalten wird (wie bei Hartz IV vorgesehen) - von der Praxis ganz zu schweigen, wie wir aus der Mitarbeiterschaft wissen. Bei jeder Lösung, die gesucht wird, darf das nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden. Diese Entscheidung wird der neue Senat hier in Hamburg zu treffen haben und nicht die Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff